Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) sitzt  wegen Untreue-Prozess im Landgericht.  (Foto: picture alliance/dpa | Oliver Dietze)

Geldstrafe für Rüdiger Schneidewind

Thomas Gerber   27.01.2021 | 11:17 Uhr

Wegen Untreue hat das Landgericht Saarbrücken den suspendierten Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Das Gericht blieb mit der Geldstrafe deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

In der "Detektivaffäre" ist der suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind vom Saarbrücker Landgericht lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 52-Jährige muss demnach 120 Tagessätze à 90 Euro, insgesamt also 10.800 Euro zahlen.

Das Gericht sprach ihn zwar erneut der Haushaltsuntreue schuldig, das Urteil im Revisionsprozess fiel aber deutlich niedriger aus als in erster Instanz. Vor zwei Jahren war der SPD-Politiker zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Hinweise für ergebnislose Observation

Nachdem der Bundesgerichtshof die 15 Monate aus erster Instanz gekippt hatte, ging es im Revisionsprozess nicht mehr um den kompletten sechswöchigen Detektiveinsatz beim städtischen Baubetriebshof, sondern nur noch um die letzten beiden Wochen. Und bei dieser Verlängerung, so das Gericht, habe sich Schneidewind dann doch der Haushaltsuntreue schuldig gemacht – bedingt vorsätzlich durch Unterlassen, habe er doch billigend in Kauf genommen, dass die Observation der mutmaßlichen Holzmafia letztlich ergebnislos blieb.

Und dafür habe es Hinweise gegeben, hatte die Düsseldorfer Detektei doch bis dahin lediglich ein paar nichtssagende Observationsvideos von Waldarbeitern vorgelegt.

Staatsanwaltschaft prüft Urteil

Das Gericht hielt Schneidewind allerdings zugute, dass er sich nicht selbst bereichert habe, es ihm tatsächlich ums Wohl der Stadt gegangen sei, er lange unter dem Verfahren zu leiden habe und er den Schaden von knapp 75.000 Euro auch wieder gutmachen wolle.

Die Staatsanwaltschaft, die neun Monate auf Bewährung beantragt hatte, will das Urteil zunächst genau prüfen, aber fristwahrend bereits Revision einlegen. Schneidewind selbst wollte sich nicht äußern. Mit den 120 Tagessätzen wäre er vorbestraft – was das disziplinarrechtlich bedeutet, ist offen.

Kommentar

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 27.01.2021 berichtet.

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