Tisch mit Blumen in einem Straßenrestaurant (Foto: picture alliance/Imagebroker/Michael Weber)

Gastronomie darf am 18. Mai wieder öffnen

  08.05.2020 | 11:46 Uhr

Ab 18. Mai können Gaststätten und Hotels im Saarland wieder ihre Pforten öffnen. Das hat die saarländische Landesregierung am Freitag beschlossen. Discos, Clubs und Shisha-Bars sollen allerdings weiterhin geschlossen bleiben.

Wie Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) am Freitag mitteilte, sei ein Stufenplan für die saarländische Gastronomie und Beherbergungsbetriebe beraten worden. "Die Infektionszahlen im Saarland lassen es zu, das Gastgewerbe unter Auflagen schrittweise wieder zu öffnen", sagte Rehlinger.

Bis 22.00 Uhr geöffnet

Sowohl für die Gastronomie als auch für das Beherbergungsgewerbe werde gleichzeitig die Öffnung ermöglicht. Auch zwischen Innen- und Außengastronomie werde nicht differenziert. Demnach dürfen ab dem 18. Mai gastronomische Betriebe wie Gaststätten, Kneipen, Restaurants, Systemgastronomie, Cafés, Bistros, Kantinen wieder öffnen.

Die Öffnungszeiten werden wie auch in Rheinland-Pfalz auf 6.00 bis 22.00 Uhr begrenzt. Die Bewirtung darf ausschließlich an Tischen stattfinden, der Thekenbetrieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind nicht gestattet.

Nachverfolgung muss sichergestellt sein

Um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, könnten laut Rehlinger in Restaurants Reservierungen sinnvoll sein. Bei spontanen Restaurantbesuchen sei ein Kontaktdatenblatt, das ausgefüllt werden müsse, eine Möglichkeit. „Die Nachverfolgung wird ein zentrales Instrument sein, um Infektionen schnell zu isolieren, damit keine zweite Welle daraus wird. Die Nachverfolgbarkeit muss deshalb unbedingt sichergestellt sein", sagte Rehlinger.

Auflagen für Hotels

Beherbergungsbetriebe müssen sich ab dem 18. Mai an eine Maximal-Belegung halten, die wie folgt gestaffelt ist:

  • Ab dem 18.05.2020 dürfen max. 50 Prozent der Kapazitäten belegt werden.
  • Ab dem 25.05.2020 dürfen max. 75 Prozent der Kapazitäten belegt werden.
  • Ab dem 02.06.2020 (je nach Infektionszahlen) soll eine Vollauslastung möglich sein.

Als Beherbergungsbetriebe werden neben Hotels, Pensionen und Gasthöfen auch Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen verstanden.

Clubs bleiben geschlossen

Im Gegensatz zu gastronomischen Betrieben sollen Discos, Clubs und Shisha-Bars nach Angaben Rehlingers weiterhin geschlossen bleiben.

In einem nächsten Schritt sollen nach Vorliegen von entsprechenden Hygienekonzepten und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Infektionszahlen auch Thermen, Saunen, Fitness- und Schwimmeinrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Beherbergungsbetrieben wieder öffnen können.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 08.05.2020 berichtet.

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