Der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner vor Gericht (Foto: Imago/Becker&Bredel)

15 Monate auf Bewährung für Homburger Ex-OB Schöner

mit Informationen von Thomas Gerber   05.04.2019 | 14:49 Uhr

Der ehemalige Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner ist vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 5000 Euro an die Kinderkrebshilfe zahlen und den Schaden von 12.500 Euro wiedergutmachen, der der Stadt durch die Anschaffung einer Beschallungsanlage entstanden war. Der CDU-Politiker hatte zuvor ein Geständnis abgelegt.

Der 67-Jährige habe sich der Untreue und der Vorteilsannahme schuldig gemacht, urteilte das Gericht. 703 Tage lang habe er den Standort der Beschallungsanlage gegenüber der Stadt verschleiert – bis sie dann schließlich im Probenraum von Schöners Oldieband Madhouse sichergestellt werden konnte.

Video [aktueller bericht, 05.04.2019, Länge: 2:29 Min.]
Urteil im Schöner-Prozess

Allein schon die Anschaffung der Anlage stellt für das Gericht Untreue dar. Denn das Geld, das Schöner bei seinem 60. Geburtstag gesammelt hatte, sei eigentlich für die musikalische Früherziehung gespendet worden. Der Einsatz eines kommunalen Arbeitstrupps sei ein Fall von Klimapflege, wobei Schöner seine Stellung als Amtsträger ausgenutzt habe, um sich von dem kommunalen Arbeitstrupp zumindest einen Zaun setzen zu lassen.

Verlust der Pension droht

Der Staatsanwaltschaft hatte ihr Plädoyer unter die Überschrift „Aus Gemeinnutz wird Eigennutz“ gestellt und auf die Vorbildfunktion Schöners als Oberbürgermeister hingewiesen – gerade in Zeiten, in denen Politikern generell Selbstbereicherung unterstellt werde. Mit den 15 Monaten blieb das Landgericht zwar an der unteren Grenze des zuvor vereinbarten Strafmaßes, trotzdem droht Schöner nun der Verlust seiner Pension.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 05.04.2019 berichtet.

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