20 Bauarbeiter illegal im Nordsaarland beschäftigt

20 Bauarbeiter illegal im Nordsaarland beschäftigt

  14.05.2025 | 10:26 Uhr

Bei einer Kontrolle im Landkreis St. Wendel hat der Saarbrücker Zoll Unregelmäßigkeiten auf einer Baustelle entdeckt. 20 der dort anwesenden Bauarbeiter wurden illegal beschäftigt. Zudem gab es Verstöße gegen den Mindestlohn.

Im Kampf gegen Schwarzarbeit hat der Saarbrücker Zoll in der vergangenen Woche eine Kontrolle auf einer Baustelle im Landkreis St. Wendel durchgeführt. Dabei wurden 23 Bauarbeiter befragt. Das Ergebnis: Die Mehrheit war illegal beschäftigt.

Strafverfahren eingeleitet

"20 der Arbeiter, genauer 13 ukrainische, fünf usbekische, ein turkmenischer und ein belarussischer Staatsangehöriger, verfügten lediglich über Aufenthaltserlaubnisse anderer EU-Mitgliedstaaten, welche ihnen im Bundesgebiet nur den Aufenthalt zu touristischen Zwecken ermöglichen. Sie wurden somit illegal beschäftigt", sagte Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Gegen die Betroffenen wurden nun Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Außerdem wurde festgestellt, dass elf der Arbeiter nicht den in Deutschland vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro erhalten haben. Stattdessen wurde ihnen ein Stundenlohn von 32 Zloty gezahlt, was umgerechnet etwa 7,50 Euro entspricht.

Subunternehmer müssen sich ebenfalls verantworten

Die Bauarbeiter arbeiten für Subunternehmer, die ihren Sitz in Polen und Tschechien haben und von einem deutschen Generalunternehmer beauftragt wurden. Die Subunternehmer müssen nun ebenfalls mit Strafverfahren rechnen, „das sie zu dem unerlaubten Aufenthalt maßgeblich beigetragen haben“, teilte der Zoll mit.

Sie müssen zudem mit einem Bußgeldverfahren wegen der Unterschreitung des Mindestlohns rechnen. Ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro ist möglich.

Der deutsche Generalunternehmer muss nach Angaben des Zolls nach jetzigem Stand hingegen nicht mit einer Strafe rechnen, da es sich bei ihm nicht um den Arbeitgeber, sondern lediglich um den Auftraggeber handelt.

Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 14.05.2025.


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