Klaus Meiser (Foto: Pasquale D'Angiolillo)

Meisers Pensionsansprüche noch nicht geklärt

Thomas Gerber   08.03.2019 | 16:31 Uhr

Nach seiner Verurteilung erhält Ex-Landtagspräsident Klaus Meiser bis auf Weiteres seine Versorgungsbezüge. Wie die Landtagsverwaltung dem SR mitteilt, könnten Konsequenzen erst geprüft werden, sobald das Urteil in schriftlicher Form vorliege.

Die Prüfung muss normalerweise innerhalb einer Frist von fünf Wochen nach dem mündlichen Urteil erfolgen. Auch das Innenministerium, das für die Pensionsansprüche Meisers als ehemaliger Minister und Bürgermeister zuständig ist, will erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils über das weitere Vorgehen entscheiden. Nach entsprechender Prüfung könne dann auch über eine mögliche Nachversicherung Meisers in der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden werden.

Altersentschädigung für Meiser

Meiser bekommt nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag seit dem 1. Januar Altersentschädigung gemäß Abgeordnetengesetz in Höhe von rund 5700 Euro. Hinzu kommen rund 2500 Euro aus seinen erworbenen Pensionsansprüchen als Minister.

Der 64-Jährige war am Donnerstag wegen fünffacher schwerer Untreue und Vorteilsgewährung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ab einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verfallen normalerweise die Pensionsansprüche für Beamte.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 08.03.2019 berichtet.

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