Verfahren gegen Bundespolizisten eingestellt

Thomas Gerber   24.11.2020 | 07:43 Uhr

Der mutmaßliche Übergriff durch einen Bundespolizisten auf einen lothringischen Grenzgänger bleibt strafrechtlich ohne Folgen. Wie die Staatsanwaltschaft dem SR bestätigte, wurde das Verfahren wegen Nötigung gegen den Beamten jetzt eingestellt. Der Vorfall hatte im Sommer auch politisch für Wirbel gesorgt.

Eine Videoaufnahme aus einem Zeitungskiosk hatte das Verfahren ins Rollen gebracht. Darauf war zu sehen, wie ein 65 Jahre alter Lothringer von einem Bundespolizisten am Kragen gepackt und zu Boden befördert wurde. Während sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) umgehend schützend vor ihren Kollegen stellte, sorgte der Polizeieinsatz nicht nur in den sozialen Medien für Empörung.

Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) forderte Aufklärung und - sollten sich die Vorwürfe bestätigen - auch eine Entschuldigung von Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Mangels Tatnachweisen eingestellt

Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen mangels Tatnachweis eingestellt. Der Lothringer sei ohne triftigen Grund eingereist und der Anordnung, die Bundesrepublik zu verlassen, nicht nachgekommen. Zur Anwendung sogenannter einfacher körperlicher Gewalt sei der Beamte dann befugt gewesen.

Die GdP sieht sich bestätigt, nennt den Saarbrücker Oberbürgermeister "vorlaut" und wirft Conradt Stimmungsmache vor. Conradt aber bleibt dabei, er spricht von einer "hässlichen Szene" und "übertriebenem Vorgehen". Als OB einer Stadt direkt an der Grenze werde er sich auch zukünftig in vergleichbaren Fällen einmischen.   

Über dieses Thema berichtet auch die SR3-Rundschau am 23.11.2020.

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