Sexarbeiterin aus Saarlouis wegen versuchter Erpressung verurteilt
Mit kompromittierenden Fotos hat eine Sexarbeiterin aus Saarlouis einen ihrer Kunden erpresst. Das sieht das Landgericht Saarbrücken als erwiesen an – und hat die 28-Jährige deshalb verurteilt. Von einem anderen Vorwurf ist die Angeklagte aber freigesprochen worden.
Eine 28 Jahre alte Sexarbeiterin aus Saarlouis ist wegen versuchter Erpressung eines ihrer Stammkunden zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Von weiteren Vorwürfen des schweren Raubes und der Freiheitsberaubung wurde sie aber freigesprochen.
Die Frau war beschuldigt worden, einen 57-Jährigen aus dem Nordsaarland bei einem Hausbesuch Ende 2021 gefesselt und mit einem Messer bedroht zu haben, um so die PIN für sein Online-Banking zu erhalten. So soll es ihr gelungen sein, rund 1000 Euro auf ihr eigenes Konto zu überwiesen.
Kein Beweis für Bedrohung mit Messer
Während des Prozesses vor dem Landgericht Saarbrücken blieb allerdings unklar, ob die Angeklagte ihren Kunden tatsächlich mit einem Messer bedroht hatte. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Überweisung um eine berechtigte Zahlung für die erbrachte Sexdienstleistung gehandelt hatte.
Die 28-Jährige wurde in diesem Punkt deshalb nach dem Grundsatz "Im-Zweifel-für-die-Angeklagte" freigesprochen.
Erpressung per Whatsapp
Nach dem Hausbesuch hatte die Beschuldigte aber per Whatsapp weiteres Geld von dem 57-Jährigen gefordert. Andernfalls werde sie kompromittierende Fotos an seinen Arbeitgeber senden und im Internet veröffentlichen.
In diesem Punkt wurde die Angeklagte schuldig gesprochen. Sie kam aber mit einer Bewährungsstrafe davon, da es lediglich beim Versuch der Erpressung geblieben war. Der 57-Jährige hatte damals die Polizei eingeschaltet.
Das Urteil ist nach Angaben des Landgerichts rechtskräftig.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 05.05.2025 berichtet.