Unfall Berus mit  einem Todesopfer und einem Schwerverletzten (Foto: Presse- und Bilderdienst Rolf Ruppenthal)

Angeklagter gibt Technik Schuld an tödlichem Unfall

  19.06.2017 | 16:24 Uhr

Vor dem Amtsgericht Saarlouis hat am Montag der Prozess gegen einen 23-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs begonnen. Zum Auftakt gab der Angeklagte einem technischen Mangel an seinem Wagen die Schuld für den tödlichen Unfall.

Im vergangenen Sommer war der 23-Jährige mit seinem Opel Zafira vor Berus in eine Gruppe Jugendlicher gerast, dabei starb eine 14-Jährige. Den Ermittlungen zufolge ging der Angeklagte im August 2016 bei Überherrn im Landkreis Saarlouis viel zu schnell in eine Kurve, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und verletzte die 14-Jährige tödlich. Ein 16-Jähriger erlitt schwere Verletzungen.

Beim Prozessauftakt sagte die Staatsanwältin, der Angeklagte, der mit seinem Fahrzeug öfter auf dem Nürburgring unterwegs war, sei auch am Unfallabend „wie ein Rennfahrer“ gefahren. Vor Gericht zeigte er sich wenig schuldbewusst: Der Unfall sei vor allem deshalb passiert, weil das Antiblockiersystem (ABS) nicht funktioniert habe, als er mit etwa 90 Stundenkilometern vor einer engen, nicht einsehbaren Kurve gebremst hatte. „Ich konnte nicht damit rechnen, dass die Technik versagt. Dafür kann ich ja nichts“, so der 23-jährige Verfahrensmechaniker wörtlich. Er sei auf der kurvenreichen Strecke ohnehin „sehr zart“ gefahren.

Fassungslose Angehörige

Die Angehörigen des getöteten Mädchens reagierten fassungslos auf die Aussagen des Angeklagten. Auch der Richter zeigte sein Unverständnis. Er wollte wissen, warum der 23-Jährige noch immer ein Foto des Fahrzeuges als Profilfoto auf seiner Facebook-Seite habe und warum er das sichergestellte Auto zurückgefordert habe. Ein Mensch sei getötet worden, ein zweiter schwer verletzt und ein dritter psychisch traumatisiert, und er wolle das Auto zurück, das so viel Unglück über die Menschheit gebracht habe, so der Richter. Der Angeklagte sagte dazu, das sei „ein persönliches Ding“.

Keine Anklage gegen weitere Fahrer

Zwei Freunde, die ebenfalls mit getunten Autos am Unfallort hinter dem Angeklagten waren, fuhren damals nach dem Unfall weiter. Weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie sich mit dem Angeklagten zu einem Rennen getroffen hatten, wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Dies ist auch der Grund, warum sich der 23-Jährige wegen fahrlässiger Tötung und nicht wegen Mordes verantworten muss.

Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil ist für den 6. Juli geplant.

Über dieses Thema wurde auch in der SR3-Sendung Region am Nachmittag vom 19.06.2017 berichtet.

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