Apotheken dürfen weiterhin Medikamente austauschen
Die Situation auf dem Medikamentenmarkt ist immer noch angespannt – immer wieder sind Arzneien vergriffen. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen. Der saarländischen Apothekerkammer geht das aber nicht weit genug.
Wirkstoffgleiche Medikamente austauschen, ohne sich vorher noch einmal mit dem Arzt abzusprechen – diese Regelung war im Frühjahr 2020 im Rahmen der Coronapandemie in Kraft getreten.
Medikamentenaustausch entfristet
Damals sollten mit dieser Maßnahme Kontakte vermieden werden. In der Vergangenheit ist diese Ausnahmeregelung aber auch bei Lieferengpässen und Medikamentenmangel immer wichtiger geworden.
Am 7. April dieses Jahres sollte diese Regelung auslaufen, was für die Apotheken nach eigener Einschätzung eine Katastrophe gewesen wäre. „Da hieß es immer, 'dann ist Schicht im Schacht. Dann können wir die Patienten nicht mehr versorgen'“, sagt Susanne Koch, Vorsitzende des saarländischen Apothekerverbands.
Weitere Maßnahmen notwendig
Damit das nicht passiert, wurde mit Hochdruck an einer Übergangslösung gearbeitet. Seit dem 1. August gilt nun das neue Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz. Demnach dürfen ab jetzt – ohne Frist – Apotheken wirkstoffgleiche Arzneimittel austauschen.
„Natürlich ist es ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber wahrscheinlich nicht ausreichend sein, wenn ich mir die aktuelle Liefersituation anschaue“, sagt Koch. Langfristig müssten weitere Maßnahmen getroffen werden, auch auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Produktionen müssten wieder nach Deutschland verlagert werden, so dass die Lieferketten gesichert seien.
Viele Medikamente weiterhin nicht lieferbar
Insgesamt ist die Lage auf dem Medikamentenmarkt immer noch angespannt, allerdings sind zumindest die Fiebersäfte für Kinder wieder besser verfügbar. „Aber ansonsten: Bei den Antibiotika stellen wir nach wie vor einiges selbst her, weil da nichts zu kriegen ist. Normale Blutdruckmedikamente fehlen, teilweise auch Zytostatika zur Krebsbehandlung, Cholesterinsenker, abschwellendes Nasenspray, Pantoprazol. Es ist querbeet alles betroffen.“
Trotzdem hilft die neue Regelung zum Austausch wirkstofffreier Arzneien. „Gäbe es die Möglichkeit nicht, müssten Apotheker oder auch Patienten immer noch einmal zum Arzt um Änderungen zu klären“, sagt die Vorsitzende des Apothekerverbands.
Oder die Patienten müssten von Apotheke zu Apotheke eilen, um dann am Ende vielleicht wieder beim Arzt vorzusprechen und zu erklären, dass die Suche erfolglos war. Die neue Regelung bedeute also eine Entlastung für Apotheken, Patienten und auch Ärzte.