Künstler Alexander Karle bei Liegestützen auf dem Altar der Basilika St. Johann. (Foto: picture alliance / Alexander Karle/Video Pressure to Perform/dpa)

Fortsetzung im Liegestützen-Prozess

  23.08.2018 | 07:46 Uhr

Wegen seiner Liegestützen auf dem Altar der Saarbrücker Basilika St. Johann steht der Künstler Alexander Karle heute erneut vor Gericht. Bereits im Mai dieses Jahres war er rechtskräftig verurteilt worden.

Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken soll am Nachmittag die Höhe des Strafmaßes festgelegt werden. Karle war im Berufungsprozess Mitte Mai vom Oberlandesgericht wegen Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung rechtskräftig verurteilt worden. Im Rahmen einer Kunstaktion war er vor zwei Jahren über eine Kordel in den Altarraum von St. Johann gestiegen, hatte auf dem Altar 26 Liegestützen gemacht und sich dabei gefilmt.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 23.08.2018 berichtet.

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