Nachbildung der Justitia neben einem Aktenstapel (Foto: picture alliance / dpa | Volker Hartmann)

Geldauflage nach Tod eines Heimbewohners

Thomas Gerber   26.03.2019 | 08:04 Uhr

Nach dem tragischen Tod eines 84 Jahre alten Bewohners der Saarbrücker Seniorenresidenz Winterberg ist das Strafverfahren gegen die Heimleiterin wegen geringer Schuld eingestellt worden. Die Beschuldigte muss allerdings eine Geldauflage von 3600 Euro zahlen. Gegen sie war zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge, später dann nur noch wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden.

Der 84-Jährige war vor fast genau zwei Jahren leblos unter der Dusche seines Einzelzimmers aufgefunden worden, heißes Wasser prasselte auf ihn nieder. Er konnte noch reanimiert werden, starb aber wenig später. 15 Prozent seiner Hautoberfläche waren verbrüht. Da der Tod des älteren Herrn laut Gutachten nicht zweifelsfrei auf die erlittenen Verbrühungen zurückzuführen war, milderte die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung ab und beantragte einen Strafbefehl gegen die Heimleiterin in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro - also exakt jene 3600 Euro, die sie nun auch zahlen muss.

Den bereits für September terminierten Prozess vor dem Amtsgericht wird es allerdings nun nicht geben. Die Tochter des Verstorbenen bedauert dies. Sie hatte sich von dem Verfahren Aufklärung über den tragischen und vermutlich qualvollen Tod ihres Vaters versprochen. Die Dusche in der Einrichtung des gewinnorientierten Altenheimkonzerns Alloheim soll nämlich über keinen thermostatischen, sondern lediglich einen mechanischen Verbrühschutz verfügt haben, der zudem noch defekt gewesen sein soll.

Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Auf diesen Mangel soll die Heimleiterin von einem Techniker vor dem tragischen Vorfall hingewiesen worden sein. Davon zumindest war die Anklagebehörde noch in ihrem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ausgegangen. Jetzt hat sie selbst laut Amtsgericht die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage beantragt. Warum man das Verfahren vor dem Amtsgericht nicht durchgefochten hat, dazu wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.

Ein Sprecher der Alloheimgruppe erklärte unterdessen, dass die Dusche in der Saarbrücker Seniorenresidenz bereits vor dem Vorfall unter Einhaltung aller gesetzlichen und technischen Vorgaben "über einen wartungsfreien Verbrühschutz verfügt" habe. Dies gelte "selbstverständlich für sämtliche Einrichtungen der Gruppe". Nach dem Vorfall habe man für alle Heime verbindliche Temperaturmessungen in den Duschen eingeführt, um die Sicherheit weiter zu erhöhen.

Über dieses Thema wurde auch in der SR3-Rundschau vom 26.03.2019 berichtet.

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