Die Kirche St.Josef in St.Ingbert nach dem Brand 2007 (Foto: imago images/Becker&Bredel)

Saar-Feuerwehren für Spezialeinsätze gerüstet

Axel Wagner   27.04.2019 | 09:30 Uhr

Der Brand in der Kathedrale Notre-Dame in Paris hat auch in Deutschland eine Diskussion um den Brandschutz außergewöhnlicher Gebäude ausgelöst. Das betrifft nicht nur Kirchen, Sehenswürdigkeiten und andere historische Gebäude, sondern auch spezielle Industrieanlagen. Die Feuerwehren im Saarland bereiten sich darauf besonders vor.

Der Brandschutz ist in solchen Fällen zunächst Sache der jeweils zuständigen kommunalen Feuerwehr, wie Landesbrandinspekteur Timo Meyer erläutert. „Es gibt Feuerwehreinsatzpläne für spezielle Gebäude, wo besondere Gefahren und Merkmale beschrieben sind.“

Diese müssten dann zunächst dort abgerufen werden. Wenn etwa in einem Firmengebäude ein Serverraum oder ein Gefahrstofflager vorhanden sei, müsse man vorab wissen, ob man beispielsweise bestimmte Löschmittel nicht verwenden könne.  

Feuer in der Josefskirche

Meyer erinnert an den Brand der St. Ingberter Josefskirche im Juli 2007, bei dem er selbst vor Ort war. Damals brannte dort das Dach des Kirchenschiffes ab, der Turmhelm stürzte ein und die Glocken wurden zerstört. Infolgedessen, so Meyer, seien unter anderem Steigleitungen am Gebäude angebracht worden, die Löschwasser nach oben transportieren können.

Denn ein Problem vor Ort war für die Einsatzkräfte die hohe Lage des Daches. Jetzt ist in einem Einsatzplan auch festgelegt, welche Feuerwehrfahrzeuge das Wasser überhaupt so hoch pumpen können. Auch wurde eine Brandmeldeanlage mit einer Feuerwehrinformationszentrale installiert.  

„Natürlich üben wir turnusmäßig an wechselnden Objekten, um einfach Ortskunde zu entwickeln“, sagt auch Christopher Benkert von der Freiwilligen Feuerwehr Neunkirchen. Wie genau diese Vorbereitungen aussehen, hängt jedoch von der jeweils zuständigen Feuerwehr ab. Hinzu kommt, dass nicht überall moderne Brandschutzsysteme installiert sind. Um hier einen stärkeren Schutz zu gewährleisten, müssten die gesetzlichen Vorgaben zur Nachrüstung alter Gebäude verschärft werden.

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