Eine 79jährige bekommt von ihrer Nachbarin eine Tasche mit den von ihr bestellten Lebensmitteln. (Foto: picture alliance/Roland Weihrauch/dpa)

Entlohnung für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe

  30.06.2020 | 12:51 Uhr

Wer ehrenamtlich seinem pflegebedürftigen Nachbarn hilft, kann dafür künftig bis zu 125 Euro erhalten. Der saarländische Ministerrat hat dazu am Dienstag Änderungen beim sogenannten Entlastungsbeitrag beschlossen.

Im Sozialministerium soll eine Registrierungsstelle Nachbarschaftshilfe aufgebaut werden, bei der sich freiwillig Engagierte einschreiben können. Dort soll es möglich sein, den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro in Anspruch zu nehmen, der jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Das Ministerium rechnet damit, dass die Anträge ab August gestellt werden können.

Zu den Leistungen, die vergütet werden sollen, gehören putzen, einkaufen oder Botengänge. Bislang konnten die 125 Euro nur über zertifizierte Pflegedienste eingesetzt werden. Durch die Neuregelung sollen Versorgungsengpässe insbesondere im ländlichen Raum abgemildert werden.

Fördern und honorieren

Mit der Maßnahme will Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) die Nachbarschaftshilfe stärken. „Wir wollen den Zugriff auf den Entlastungsbeitrag vereinfachen, um sicherzustellen, dass Hilfsbedürftige auch Unterstützung bei den kleinen Dingen des Alltags erhalten. Nicht selten können alte, kranke und pflegebedürftige Menschen ihre Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen und sind daher auf die Hilfe anderer angewiesen." In solchen Situationen solle der Einsatz von Nachbarn gefördert und honoriert werden.

Über dieses Thema hat auch die SR 3-Rundschau am 30.06.2020 berichtet.

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