Selbstgenähte Mundmasken auf einer Wäscheleine (Foto: imago images / Kirchner-Media)

FAQ zur Anwendung von Atemmasken

  24.04.2020 | 15:22 Uhr

Bei der Nutzung und Reinigung der DIY-Masken gibt es einiges zu beachten. Auch zur Maskenpflicht und dem Tragen von Masken am Arbeitsplatz gibt es viele Fragen. SR.de hat ein Atemmasken-FAQ zusammengestellt.

Für wen gilt die Maskenpflicht?

Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr, die Geschäfte betreten oder den ÖPNV nutzen. Menschen, die unter chronischen Atemwegserkrankungen leiden, könnten von der Maskenpflicht ausgenommen werden, hat Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) in Aussicht gestellt. Arztpraxen bitten nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ihre Patienten ebenfalls darum, beim Praxisbesuch Masken aufzusetzen. Auch der Entsorgungsverband Saar (EVS) bittet darum, an den Annahmestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wo gibt es kostenlose Masken?

Über die Gemeinden sollen kostenlose Masken zur Verfügung gestellt werden. Dafür hat das Land das Land insgesamt fünf Millionen Einwegmasken bestellt. Die Kommunen regeln die Verteilung. Für sozial Bedürftige soll es zusätzliche Masken geben.

Wo kann ich Masken kaufen?

Verschiedene Unternehmen und Nähwerkstätten im Saarland bieten inzwischen selbstgenähte Stoff-Masken im Onlineshop oder direkt vor Ort an. SR.de hat eine Übersicht zusammengestellt.


Masken am Arbeitsplatz


Gilt die Maskenpflicht auch auf der Arbeit?

Im Saarland gilt die Maskenpflicht vorerst nur in Geschäften, Bussen und Bahnen. Nach Angaben der Arbeitskammer kann der Arbeitgeber aber unabhängig davon eine Maskenpflicht einführen, wenn zum Beispiel der Mindestabstand zwischen zwei Personen am Arbeitsplatz nicht eingehalten werden kann. Arbeitnehmer müssen der Maskenpflicht dann nachkommen.

Muss der Arbeitsgeber Schutzmasken zur Verfügung stellen?

Ja, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Tragen einer Maske verpflichtet hat. Dann ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, seinen Angestellten die Schutzausrüstung, also auch Schutzmasken, zu stellen. Es müssen so viele Masken gestellt werden, wie erforderliche sind, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Das Kontingent sollte einen zusätzlichen Puffer enthalten, für den Fall, dass unerwartete Ereignisse eintreten oder die Masken beschädigt, durchfeuchtet oder verschmutzt werden.

Kann vom Arbeitnehmer erwartet werden, dass er nach der Arbeit seine Maske zu Hause wäscht?

Nach Einschätzung der Arbeitskammer sollte der Arbeitnehmer einer solchen Anweisung Folge leisten. Sie diene dem eigenen Wohlbefinden.

Wie lange am Stück darf man eine Maske tragen?

Die Tragedauer hängt davon ab, wie luftdurchlässig der verwendete Stoff ist. Die Konstitution der Personen und deren gesundheitlichen Voraussetzungen sind ebenfalls entscheidend. Durch das Tragen von Bedeckungen und noch mehr beim Tragen von Atemschutz erhöht sich der Atemwiderstand. Das ist sehr belastend. Bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden muss für eine „Atempause“ gesorgt werden. Die Arbeitskammer weist darauf hin, dass eine arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung erfolgen sollte.


Handling und Pflege


Wie muss die Maske geschnitten sein?

Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen passen und an den Rändern möglichst eng anliegen. So dringt weniger Luft an den Seiten ein. Natürlich muss die Maske selbst so luftdurchlässig sein, dass normales Atmen möglich ist.

Welche Materialien eignen sich für Masken?

Grundsätzlich sind selbstgemachte Schutzmasken aus fest gewebten Stoffen besser geeignet als aus leicht gewebten Stoffen. Sie sind weniger durchlässig für Speicheltröpfchen. Vliesstoffe aus Polypropylen, Polyester, oder Polyethylen haben besonders gute Filtereigenschaften, da sie wenig Feuchtigkeit aufnehmen.

Wie setze ich die Maske richtig auf?

Vor dem Benutzen der Maske die Hände gründlich mit Seife waschen. Beim Aufsetzen der Maske die Masken-Innenseite möglichst nicht mit den Händen berühren, um eine potenzielle Verunreinigung zu vermeiden.

Was ist beim Tragen der Maske zu beachten?

Beim Tragen die Maske nicht mit den Händen berühren. Die Außenseite ist unter Umständen verunreinigt. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und wenn möglich ausgetauscht werden.

Was ist nach dem Ausziehen der Maske zu beachten?

Im ÖPNV und in Geschäften
Maskenpflicht im Saarland ab Montag

Zum Abnehmen die Maske an den seitlichen Schnüren oder Laschen greifen und nicht die Vorderseite berühren. Nach Absetzen der Maske sofort die Hände gründlich waschen, das heißt mindestens 20-30 Sekunden mit Seife.

Wie pflege ich die Maske nach der Benutzung?

Die Maske nach dem Tragen am Besten sofort waschen, wenn möglich bei 95°C, mindestens aber bei 60°C. Beim Einsatz von viel Seife kann auch mit geringeren Temperaturen gewaschen werden. Alternativ zur Waschmaschine kann die Maske auch in einem Topf auf dem Herd in heißes Seifenwasser gelegt werden. Danach ist darauf zu achten, dass sie vollständig abtrocknet. Bügeln schadet nicht, auch hier werden vorhandene Viren durch die hohen Temperaturen abgetötet.

Wann ist die Maske unbrauchbar?

Verzieht sich die Maske derart, dass sie nicht mehr richtig sitzt, sollte sie nicht mehr verwendet werden. Auch wenn nach dem Waschen kleine Risse oder Beschädigungen zu erkennen sind, sollte die Maske ausgetauscht werden.

Wie viele Masken braucht man?

Bei regelmäßigem Waschen sind zwei Masken eigentlich ausreichend, die tageweise abwechselnd getragen werden.

Die Informationen für dieses FAQ sind uns von der Arbeitskammer des Saarlandes und vom Robert-Koch-Institut zur Verfügung gestellt worden.

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