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Europawahl 2024

Der Plenarsaal des Europäische Parlaments in Straßburg.
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Fragen und Antworten zur Europawahl Eine Stimme für Europa

Stand: 06.05.2024 12:09 Uhr

Anfang Juni wird das neue Europäische Parlament gewählt. Doch wer wählt dabei eigentlich wen? Und wie genau funktioniert das Ganze? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wann ist die Europawahl?

Die Europawahl gibt es eigentlich gar nicht. Denn in allen 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union wird getrennt gewählt - und das noch nicht einmal am selben Tag. Damit die Wahltraditionen in den unterschiedlichen Staaten berücksichtigt werden können, beginnen die Wahlen am Donnerstag, dem 6. Juni, und enden am Sonntag, dem 9. Juni.

In den Niederlanden wird etwa immer donnerstags gewählt, in Deutschland dagegen sonntags.

Deshalb sind hierzulande die Berechtigten am 9. Juni zur Wahl aufgerufen; in manchen anderen Ländern aber schon an den Tagen ab dem 6. Juni. Die Option der Briefwahl vorab gibt es auch. Doch für alle gilt: Ergebnisse werden erst veröffentlicht, wenn die Wahllokale im letzten Land geschlossen sind.

Wer darf wählen?

Wer wahlberechtigt ist, bestimmt sich nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats, in dem gewählt wird. In Deutschland dürfen bei den diesjährigen Europawahlen zum ersten Mal Wahlberechtigte ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Bislang musste man 18 Jahre alt sein, um wählen zu dürfen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Außerdem dürfen alle Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten (Unionsbürgerinnen und -bürger) wählen, die in Deutschland wohnen und sich bis April ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Sie können sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen wollen - beides geht nicht. Wer in der EU wohnt und kein Unionsbürger ist, darf nicht wählen.

Wer wird gewählt?

Bei der Europawahl werden 720 Abgeordnete gewählt. Jedes Land entsendet entsprechend seiner Größe eine bestimmte Anzahl von Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Dabei wird die Wahl von nationalen, also nicht von europaweit aufgestellten Parteien bestritten.

Noch hat das Europaparlament 705 Abgeordnete. Da in einigen EU-Ländern die Bevölkerungszahlen stark gestiegen sind, wird die Zahl der Sitze erhöht. So bekommen Frankreich, Spanien und die Niederlande jeweils zwei Abgeordnete mehr als bisher. Belgien, Dänemark, Irland, Lettland, Österreich, Polen, Finnland, Slowenien und die Slowakei je einen zusätzlichen Sitz.

In Deutschland werden wie bisher 96 Europaabgeordnete gewählt, in Luxemburg, Malta und Zypern nur sechs. Der Bundeswahlausschuss hat 35 Parteien und politische Vereinigungen zur Wahl zugelassen - 33 treten bundesweit an, hinzu kommt die CDU in allen Bundesländern außer Bayern und die CSU, die nur in Bayern antritt. In Deutschland stehen also jeweils 34 Parteien auf dem Stimmzettel. Die Reihenfolge ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden und richtet sich nach dem Abschneiden der Parteien bei der Europawahl 2019.

Wie wird gewählt?

Das EU-Wahlrecht schreibt vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete kann sie ins Europaparlament schicken.

Anders als etwa bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Kandidaten können nicht direkt gewählt werden, sondern nur Parteien, die zuvor eine sogenannte geschlossene Liste mit Kandidaten festgelegt haben, deren Reihenfolge - anders als etwa bei Kommunalwahlen - nicht verändert werden kann.

Gibt es eine Sperrklausel?

Bei Bundes- und Landtagswahlen gibt es in Deutschland in der Regel eine Sperrklausel, die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt, Parteien werden bei der Sitzverteilung nur berücksichtigt, wenn sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Damit soll eine Zersplitterung des Parlaments verhindert werden.

Bis 2009 galt in Deutschland auch bei der Europawahl die Fünf-Prozent-Hürde. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sperrklausel und auch die danach kurzzeitig eingeführte, aber nie angewendete Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Seit der Europawahl 2014 gibt es in Deutschland bei der Europawahl keine Sperrklausel mehr. In 16 der 27 Mitgliedstaaten gibt es sie jedoch.

Wer sitzt derzeit für Deutschland im Europaparlament?

Durch den Wegfall der Sperrklausel reichten 2019 bereits 0,7 Prozent der Stimmen, um einen Sitz für Deutschland zu bekommen. So entsandten 14 verschiedene Parteien Abgeordnete ins Europaparlament. Die meisten die CDU (23), gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen (21) und der SPD (16).

Die Wahlbeteiligung lag in Deutschland mit 61,4 Prozent deutlich höher als bei den Europawahlen zuvor, bei denen regelmäßig deutlich weniger als 50 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben.

Im Europaparlament schließen sich die Abgeordneten aus den verschiedenen Ländern nach politischer Zugehörigkeit in Fraktionen zusammen. Aktuell gibt es im Europaparlament sieben Fraktionen. Die größte ist mit 177 Parlamentariern die Fraktion der Europäischen Volkspartei EVP (Christdemokraten). 51 Abgeordnete sind derzeit fraktionslos, darunter auch drei aus Deutschland.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 06. Mai 2024 um 08:13 Uhr.