Die Strafprozessordnung steht auf einem Tisch (Foto: picture alliance/Peter Steffen/dpa)

Deals in Strafprozessen: Pro und Contra

Manuela Weichsel   05.04.2019 | 16:39 Uhr

Viele Strafprozesse enden mit sogenannten „Deals“. Es sind meistens Fälle, in denen es um viel Geld geht, wie zum Beispiel im LSVS-Skandal. Nicht alle sehen solche Absprachen positiv.

Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten bewirken, dass der Angeklagte eine mildere Strafe bekommt, wenn er ein Geständnis ablegt. Dadurch wird das Verfahren beschleunigt und der Angeklagte spart viel Geld: Denn für die Fortführung des Prozesses würden bei Verurteilung hohe Kosten anfallen. „Viele Verfahren, vor allem umfangreiche, enden mit Deals“, sagt Andreas Handziuk von der saarländischen Anwaltskammer.

Auch Gerichte profitieren von Deals. Handziuks Erfahrung ist: „Sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte sind mit sehr vielen Verfahren belastet.“ Durch den verkürzten Prozess nach einer Absprache werden sie entlastet. Meistens gibt es Deals in Fällen, die das Wirtschaftsstrafrecht betreffen, in denen es also um viel Geld geht.

Prominente Beispiele

Dafür gibt es prominente Beispiele: Der ehemalige LSVS Präsident Klaus Meiser ist zusätzlich zu seiner Geldstrafe zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Ohne sein Geständnis und den damit verbundenen Deal wäre diese Strafe vielleicht höher ausgefallen.

Der Saarbrücker Rechtsanwalt Jens Schmidt sagte SR.de, dass Deals vor allem dann vorteilhaft sein können, wenn ein Mandant Planungssicherheit über seine Zukunft brauche, wie beispielsweise im aktuell abgeschlossenen Schöner-Prozess.

Deals sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2013 entschieden.

Deal-Gegner

Trotzdem gibt es auch kritische Aspekte, findet Jens Schmidt: „Ich bin mehr und mehr ein Gegner des Deals, weil sie häufig unfair ablaufen. Und zwar nicht nur zu Gunsten, sondern auch erheblich zu Lasten der Angeklagten.“ Er bezweifelt, dass Richter eine gerechte Strafe finden können, wenn sie den Angeklagten noch nie gesehen haben. „So laufen die Deals aber ab. Sie werden häufig vor Beginn der Hauptverhandlung gemacht.“

Laut Gesetz muss die Absprache transparent sein und in der Hauptverhandlung stattfinden. Dazu sagt Schmidt: „Die Gespräche dürfen aber vorher stattfinden. Der Deal als solcher ist dann nur noch Formsache“.

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