Schwangerschaftsabbruch in Frankreich: Nicht nur straffrei, sondern legal
Abtreibungen sind in Deutschland strafbar, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Expert*innen fordern eine vollständige Entkriminalisierung. Wie wurden Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich bereits 1975 legal und warum steht die Freiheit auf Abtreibung seit 2024 in der französischen Verfassung?
Sendung: Samstag 20.04.2024 14.20 Uhr
Wie kam die Freiheit auf Abtreibung in die französische Verfassung?
Im Gespräch mit SR-Frankreich-Expertin Sabine Wachs.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Paragraf 218 StGB strafbar, in bestimmten Fällen aber straffrei: in den ersten zwölf Wochen und wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Frau gefährdet oder Folge einer Vergewaltigung ist. Für den Eingriff müssen schwangere Personen eine Beratung nachweisen. Die katholische Kirche in Deutschland stellt diesen Beratungsschein seit 1999 nicht mehr aus.
Ein Expert*innenrat hat nun gefordert, Abtreibungen in Deutschland bis zur zwölften Schwangerschaftswoche zu legalisieren, also zu entkriminalisieren, was zu einer heftigen Debatte führt. In Frankreich hingegen ist der Schwangerschaftsabbruch seit 1975 legal – und im März 2024 hat Frankreich, als erstes Land der Welt, die Freiheit auf Abtreibung sogar in die Verfassung aufgenommen.
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Das Foto ganz oben zeigt Gegnerinnen und Gegner des "Abtreibungsparagraphen" 218 bei deiner Demonstration in Berlin (Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken)
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