U-Ausschuss im Fall Yeboah beschlossen
Der mutmaßliche Mord an Samuel Yeboah vor 30 Jahren wird noch einmal parlamentarisch aufgearbeitet: Die CDU im saarländischen Landtag hat einen Untersuchungsausschuss beschlossen. Er soll auch die Rolle der damaligen Landesregierung prüfen.
Vor 30 Jahren war der ghanaische Flüchtling Samuel Yeboah bei einem Anschlag auf ein Saarlouiser Asylbewerberheim getötet worden. Der Fall wird zurzeit gerichtlich neu aufgearbeitet, nun soll es auch eine parlamentarische Aufarbeitung geben.
Die CDU-Landtagsfraktion hat beschlossen, einen Untersuchungsausschusses im saarländischen Landtag einzusetzen. Der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten, Stephan Toscani, sagte: "Menschen sind damals zu Opfern geworden, die noch heute darunter leiden. Diesen Opfern soll der Landtag mehr als 30 Jahre danach Gehör verschaffen." Dabei solle es auch um die Entschädigung der damaligen Opfer gehen.
Für den Ausschuss waren die Stimmen eines Viertels der Abgeordneten nötig - die hat die CDU auch ohne die beiden anderen Landtagsparteien SPD und AfD.
SPD und AfD für Ausschuss
Die SPD kündigte allerdings bereits an, dem Ausschuss zuzustimmen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Pascal Arweiler sagte, "egal, wer damals politisch in der Verantwortung war, der Fall muss transparent auch politisch aufgearbeitet werden."
Auch AfD-Fraktionschef Josef Dörr signalisierte seine Zustimmung. Ein Ausschuss könne dazu beitragen, aufzuzeigen, ob damals Fehler gemacht worden waren.
Ausschuss interne Aufarbeitung prüfen
Der U-Ausschuss soll auch klären, welche strukturellen Konsequenzen und Lehren aus den Erkenntnissen über das damalige Behördenhandeln bereits gezogen wurden. Während innerhalb der saarländischen Polizei bereits ein Aufarbeitungsprozess zu den Ermittlungen stattgefunden habe, gebe es zur damaligen Rolle von Verfassungsschutz und Landesregierung (damals SPD unter Ministerpräsident Oskar Lafontaine) noch offene Fragen.
Nach dem Willen der CDU-Fraktion soll der U-Ausschuss bis zur Jahresmitte die Arbeit aufnehmen soll. Die SPD-Fraktion hält es dagegen für sinnvoll, ein Urteil im Strafprozess abzuwarten. Erst dann hätte man Einsicht in alle notwendigen Akten.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 06.02.2023 berichtet.