Außengastronomie auf dem St. Johanner Markt (Foto: IMAGO/BeckerBredel)

Weitere Corona-Lockerungen seit Freitag

  11.06.2021 | 06:26 Uhr

Seit Freitag gelten im Saarland weitere Lockerungen. Neben dem Wegfall der Testpflicht in der Außengastronomie ist der Alkoholausschank wieder bis 1.00 Uhr erlaubt. Zudem können Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen anbieten.

Der saarländische Ministerrat hat weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Saarland beschlossen. Sie gelten seit Freitag.

Hier die Übersicht:

Neben der Außengastronomie entfällt die Testpflicht auch bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich und für körpernahe Dienstleistungen, bei denen dauerhaft eine Maske getragen werden kann (z.B. Frisöre). Auch die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung fällt bei Dienstleistungen weg. Tests bleiben nötig, wenn die Maske nicht dauerhaft getragen kann (z.B. für eine Bartrasur).

Zudem ist der Alkoholausschank künftig wieder bis 1.00 Uhr statt wie bisher bis 22.00 Uhr erlaubt.

Private Zusammenkünfte sind wieder mit bis zu zehn Personen möglich, ohne Testnachweis, drinnen und draußen. Eine Haushaltsbegrenzung gibt es ebenfalls nicht.

Veranstaltungen

Veranstaltungen können unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene sowie in Verbindung mit einem negativen Test mit 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden.

Auch Veranstaltungen mit über 250 Personen sind unter freiem Himmel möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und die Ortspolizei es genehmigt, allerdings nur bei einem dringenden und unabweisbaren Bedürfnis. Laut dem Sprecher des Gesundheitsministeriums besteht etwa für Public Viewing oder Open Air-Konzerte kein solches Bedürfnis.

Sport, Hallenbäder, Thermen

Auch Zuschauer beim Sport sind wieder erlaubt. Beim Kontaktsport und beim kontaktfreien Sport im Innenbereich entfällt für alle Personen unter 18 Jahren die Testpflicht.

Zudem können Hallenbäder, Thermen und Saunen unter Auflagen und in Verbindung mit einem negativen Test wieder öffnen.

Schule und Hochschule

Auf dem Außengelände von Schulen entfällt die Maskenpflicht, ab Montag auch im Sportunterricht. Zudem ermöglicht die Landesregierung die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an Universität und Hochschulen mit negativen Tests.

"Testen ist wichtiges Werkzeug"

„Ich weiß, dass ein Teil der Menschen sich wünscht, bereits jetzt aufs Testen zu verzichten. Mit den Tests steht uns aber ein Werkzeug zur Verfügung, um mehr Freiheiten zu ermöglichen und dabei keinen Rückfall zu riskieren“, sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Donnerstag.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) sagte, das stabil niedrige Infektionsgeschehen mache es möglich, „das Korsett der wirtschaftlichen Einschränkungen deutlich zu lockern und auch Branchen wie der Veranstaltungswirtschaft einen Neustart zu ermöglichen.“

Übersicht
Diese Corona-Regeln gelten im Saarland
Ab dem 8. April sind im Saarland und in ganz Deutschland auch die letzten Corona-Regeln entfallen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 11.06.2021 berichtet.

Artikel mit anderen teilen

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja