Was tun gegen unerlaubte und unerwünschte Telefonanrufe?
Das Telefon klingelt. In der Leitung ist ein Unbekannter, der Versicherungen, Glücksspiele oder anderes verkaufen möchte. Lange verboten, wird aber weiter gemacht. Also muss man sich wehren.
Fallbeispiel
Bei Wolfgang R. kamen die Anrufe täglich. Mal werden Handynummern, mal ausländische Festnetznummern angezeigt. Die Anrufer bieten Lotterieteilnahme an, fragen persönliche Daten bis zu IBAN-Nummer unter Vorwand ab. Der Trick: der Verkäufer am Telefon fragt nach einem Abgleich einer vorhandenen Kontonummer.
Nicht auf Gespräche einlassen
Erster Schritt bei unerlaubten Telefonanrufe: nicht auf ein Gespräch einlassen, am besten den Hörer wieder auflegen, rät Desirée Fuchs von der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Wer immer von einer speziellen Nummer angerufen wird, kann diese Telefonnummer blockieren. Das geht zuhause über die eigenen Geräte oder über den Anbieter. Wer gar nicht mehr zur Ruhe kommt, kann die eigene Telefonnummer wechseln.
Versicherungsanbieter aktuell aktiv
Seit die unerwünschten Telefonanrufe verboten sind, ist die Zahl der Beschwerden bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes weniger geworden. Trotzdem bleiben die unerwünschten Telefonanrufe ein Dauerbrenner in der Verbraucherberater. Aktuell werden nach Angaben von Desirée Fuchs am Telefon häufig Gewinnspiele angeboten. Das sei aus ihrer Erfahrung aber nur ein Vorwand, um Versicherungsverträge oder Zeitschriftenabos zu verkaufen.
Bundesnetzagentur melden
Wer immer angerufen wird, kann die Telefonnummer, den Tag und die Uhrzeit des Anrufes notieren und an die Bundesnetzagentur melden. Hilfreich ist auch der Name des Anrufers. Ein entsprechendes Formular finden Sie im Internet. Die Bundesnetzagentur kann Ordnungsgelder verhängen und Telefonnummern sperren.
Weitere Informationen und Online-Beschwerdeformular:
https://www.bundesnetzagentur.de
Sparsam mit Daten umgehen
Wer sich vor unerwünschten Anrufen schützen will, muss sparsam mit den eigenen Daten umgehen. Das rät Desirée Fuchs von der Verbraucherzentrale. Die Anrufen können sie aus Telefonbüchern, aus der Teilnahme an Glücksspielen oder Preisrätseln, vom professionellen Datenhandel oder aus Kundendaten erhalten haben. Woher die Anrufer
Einwilligung gegeben?
Telefonanrufe zu Werbezwecken sind erlaubt, wenn die Kunden vorher zugestimmt haben. Die Klauseln dafür finden sich in vielen Formularen schon beim Vertragsabschluss. Lesen sie solche Formulare genau durch und überlegen sie genau, ob sie den Haken setzen möchten.
Vertrag untergeschoben?
Wer am Telefon aus Versehen einen Vertrag abschließt oder einen untergeschoben bekommt, kann innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Musterbriefe für den Widerspruch stellt die Verbraucherzentrale des Saarlandes online zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn ein Vertrag oder eine Rechnung zugeschickt wird, so Desiree Fuchs von der Verbraucherzentrale.
Über dieses Thema haben auch die Bunten Funkminuten vom 22.04.2020 berichtet.
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.