Urlaub und Corona
In vielen Unternehmen läuft sie schon: die Urlaubsplanung 2021. Beschäftigte werden vom Arbeitgeber aufgefordert, den Urlaub für die Hauptreisezeit schon jetzt festzulegen. Gut zu wissen, welche Rechte und Pflichten Beschäftigte haben.
Der Arbeitgeber kann die Beschäftigten nicht dazu verpflichten, den Jahresurlaub schon Monate im Voraus festzulegen, betont Timm Lau von der Arbeitskammer des Saarlandes. Früh planen ist aber aus seiner Sicht aber im Interesse des Mitarbeiters. Wenn alle ihre Urlaubspläne früh anmelden und der Urlaub bereits genehmigt ist, kann das bedeuten, dass die freien Tage nicht mehr am gewünschten Termin genehmigt werden, so Lau.
Betriebsferien und individuelle Planung
Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen im Sommer schließt und Betriebsferien macht. Dem können sich die Beschäftigten nicht entziehen. Betriebsferien müssen rechtzeitig angekündigt werden und es müssen Urlaubstage für individuelle Planung übrig bleiben, betont Lau. Ein Beispiel: Das Ford Werk Saarlouis kündigt im Sommer jeweils die Betriebsferien für das Folgejahr an. Durch festgelegte Schließzeiten im Werk sind etwa 20 Urlaubstage vorbestimmt. Die Beschäftigten können nach Angaben von Betriebsrat Holger Michel dennoch über zehn Tage frei verfügen. Laut Bundesurlaubsgesetz müssen zwei Fünftel der freien Tage individuell planbar sein.
Kein Anspruch auf Reisezeit
Viele haben das schon im letzten Jahr erlebt: Geplante Urlaubsreisen wurden abgesagt. Der Arbeitgeber ist deshalb nicht verpflichtet, geplante Urlaubstage zu stornieren, sagt Timm Lau. Der Urlaub dient der Erholung. Die kann auch zuhause im Garten stattfinden, so der Berater der Arbeitskammer. Wer seinen bereits genehmigten Urlaub verschieben möchte, kann dennoch Glück haben.
Urlaubspläne ändern, vieles ist möglich
Es lohnt sich, beim Arbeitgeber anzufragen. Klaus Ehrhardt vom Bauunternehmen Ehrhardt & Hellmann hält es für wichtig, die Wünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Bei ZF Saarbrücken beispielsweise war die Auftragslage zum Jahresende so gut, dass Mitarbeiter ihre Urlaubstage verschieben konnten. Vorteil für die Beschäftigten, sie können Urlaubstage aus dem Vorjahr noch in 2021 beantragen, so der Betriebsratsvorsitzende Mario Kläs.
Corona-Quarantäne in der Urlaubszeit
In der Beratung von Timm Lau ist das schon vorgekommen: ein Arbeitnehmer musste während seiner Urlaubszeit in Quarantäne gehen. Einen zusätzlichen Anspruch auf Urlaub erhält er dadurch nicht. Anders sieht es aus im Krankheitsfall: Wer Urlaub hat und erkrankt, kann die Urlaubstage später nachholen.
Kurzarbeitergeld und Urlaub
Für Unternehmen, die Kurzarbeitergeld beantragen ist eine frühe Urlaubsplanung wichtig, so die Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände. Die Unternehmen müssen in diesem Fall nachweisen, dass die Urlaubstage verbraucht oder verplant sind. Das gilt besonders, wenn noch Urlaubstage aus dem Vorjahr verfügbar sind, sagt Timm Lau von der Arbeitskammer. Arbeitszeitkonten und Urlaub aus dem Vorjahr muss verbraucht werden. Die Corona-Regeln erlauben aber, dass Kurzarbeitergeld auch gezahlt wird, wenn der Jahresurlaub noch nicht verbraucht ist. Eine wichtige Lockerung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Urlaub beantragen
In vielen Unternehmen gibt es dafür Formulare, teilweise kann das auch über mündliche Absprache geregelt sein. Weil es dadurch immer wieder zu Missverständnissen oder Konflikten kommt, empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber zu verlangen. In Betrieben, in denen ein Urlaubsplan geführt wird, kann ein Eintrag in einen Urlaubskalender als Beleg für eine Genehmigung gesehen werden, wenn kein Widerspruch innerhalb maximal drei Wochen erfolgt. Tipp: Keine Antwort auf einen Urlaubsantrag heißt nicht automatisch: Der Urlaub ist genehmigt. Besser nachfragen und eine Bestätigung einholen. Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann zu Jobverlust führen.
Fristen beachten
Normalerweise muss der Urlaub im Kalenderjahr genommen werden. Der Arbeitgeber muss darauf ausdrücklich hinweisen, dass Resturlaubstage genommen werden müssen. Ohne diesen Hinweis verlängert sich der Urlaubsanspruch bis Ende März des Folgejahres, teilweise sogar darüber hinaus.
Urlaub abgelehnt
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Urlaub zu einem bestimmten Termin. Das Unternehmen kann Urlaubsanträge aus betrieblichen Gründen ablehnen. Etwa wenn gerade Hochsaison ist oder wegen einer Grippewelle, viele Mitarbeiter fehlen. Grund für abgelehnte Urlaubsanträge können auch die Wünsche anderer Arbeitnehmer sein. Wenn beispielsweise viele Mitarbeiter während der Schulferien frei haben wollen, kann der Arbeitgeber nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden. Wichtig: Bereits genehmigter Urlaub kann nicht gestrichen werden. Das geht nur, wenn der Mitarbeiter dazu bereit ist. Mögliche Stornokosten für Urlaubsreisen muss in diesem Fall der Arbeitgeber übernehmen.
"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.