Ein Testament wird geschrieben. (Foto: dpa)

Erbschleicherei - Wenn Betreuer betrügen

Gut zu wissen

Sarah Sassou   20.04.2023 | 09:40 Uhr

Professionelle Betreuer sind in der Regel sehr vertrauenswürdige Personen. Aber es gibt auch schwarze Schafe: Erbschleicher oder Diebe, die die hilflose Situation ihrer Schützlinge ausnutzen. Worauf man achten sollte und wie man vorbeugen kann.

Wir Menschen werden immer älter und damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Wenn Angehörige sich nicht um deren Angelegenheiten kümmern können, kommen mitunter professionelle Betreuer zum Einsatz.

Audio

Gut zu wissen: Erbschleicherei - worauf man achten sollte und wie man sich schützen kann
Audio [SR 3, Moderation: Dorothee Scharner, 20.04.2023, Länge: 07:14 Min.]
Gut zu wissen: Erbschleicherei - worauf man achten sollte und wie man sich schützen kann
Im Studiogespräch: Sarah Sassou aus der SR-Wirtschaftsredaktion.

Betrug in der Betreuung

Betreuung, das kann bedeuten, dass eine bedürftige Person gepflegt wird - zuhause oder in einer Einrichtung. Oder es geht einfach nur darum, einer Person Gesellschaft zu leisten.

Und es gibt die rechtliche Betreuung. "Wer aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst nicht besorgen kann, braucht Hilfe“, sagt Alma Abegg, Fachanwältin für Erbrecht in Saarbrücken. Hilfe beim Bezahlen von Rechnungen, bei Behördengängen oder einfach beim Besorgen von Alltäglichem wie Kleidung. „Gibt es keine geeignete Person im Familienumfeld, die die Betreuung übernehmen kann, wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt.“ Die Auswahl übernimmt das Betreuungsgericht. Häufig übernehmen Anwälte oder Ehrenamtliche den Job.

Sie werden einmal im Jahr vom Gericht kontrolliert und müssen dann sämtliche Geldvorgänge belegen. Deswegen sei es hier nur schwer möglich, zu betrügen, schätzt die Rechtsanwältin.

Überprüfung oft nur Formsache?

An dem System gibt es aber auch Kritik: Die Überprüfung sei gerade bei von Gerichten bestellten Betreuern eher Formsache. Wenn mal was im Argen liegt, würde das nicht weiterverfolgt. Diese Befürchtung wird aber in manchen Fällen widerlegt: So war eine rechtliche Betreuerin im Testament als Alleinerbin eingesetzt worden. Die Familie ging dagegen vor und bekam Recht. Das sei tatsächlich sittenwidrig, befanden die Richter. Die Frau habe ihren Job ausgenutzt. Mittlerweile hat der Gesetzgeber nachgebessert: Seit diesem Jahr dürfen weder berufliche noch ehrenamtliche Betreuer als Erben eingesetzt werden.

Die bevorzugten Opfer der Erbschleicher

Auf Menschen, die nicht mehr wissen, was sie tun, die also nicht mehr testierfähig sind, wie es in der Fachsprache heißt, haben es Erbschleicher häufig abgesehen. Denn dieser Zustand ist nur schwer eindeutig feststellbar. Es sei eher eine Ermessenssache, sagt die Erbrechtsanwältin Alma Abegg.

In ihrer Kanzlei sind auch schon solche zweifelhaften Betreuer aufgetaucht. „Aufgefallen ist mir, dass die Person, die ein Testament erstellen lassen wollte, recht durcheinander war und das Reden der zu begünstigenden Person überlassen wollte. Die hat dann vorgegeben, was im Testament stehen soll. Da habe ich abgelehnt, denn das Risiko war mir zu groß, ein Testament zu erstellen, das nicht dem freien Willen des Testierenden entspricht.“

Worauf man achten sollte

Um zu verhindern, dass man selbst oder ein Angehöriger Opfer von Betrügern oder Erbschleichern wird, kann man einige Punkte beachten:

  • Am besten schon in guten Zeiten überlegen, wem man in schlechten Zeiten eine Vollmacht ausstellt.

  • Das Testament so aufsetzen lassen, dass es später nicht mehr grundsätzlich zugunsten Dritter geändert werden kann.

  • Hellhörig werden, wenn eine betreuende Person von ihrem Kunden ständig große Geldbeträge erhält oder teure Geschenke.

  • Hellhörig werden, wenn der Kontakt zu Angehörigen plötzlich abnimmt und die betreute Person nur noch mit der Betreuenden zu tun hat.

  • Hellhörig werden, wenn das Testament plötzlich geändert wird.

Betreuungskontrolle bei der Pflege

Wenn es um Betreuung in der Pflege geht, ist die Kontrolle schwieriger. Im Saarland werden viele Menschen zuhause gepflegt - mit Hilfe von Dritten. In der ambulanten Pflege oder in Einrichtungen müssen Mitarbeitende ein Führungszeugnis vorlegen. Wer hier auffällt, kann je nach Vorfall auch mit einem Berufsverbot belegt werden.

Im privaten Umfeld ist die soziale Kontrolle womöglich größer als in Pflegeeinrichtungen. Diese sind keine Gefängnisse, vor allem dürfen sie jetzt nach Corona auch wieder betreten werden. Auch von Fremden. Also sollten in den Zimmern und Wohnungen keine großen Wertsachen aufbewahrt werden, raten Einrichtungsbetreiber. Viele bieten für Wertvolles auch einen Safe an.

Aber Kriminelle haben es nicht nur auf Wohlhabende abgesehen. Überträgt eine Person eine Vorsorgevollmacht, kann sie über Geldgeschäfte im Namen der betreuten Person entscheiden und beispielsweise Dinge kaufen, auf deren Rechnung dann die betreute Person sitzen bleibt.

"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja