Elektrostecker neben Geldscheinen (Foto: dpa)

Mehr Stromsperren trotz Energiepreisbremse

Gut zu wissen

Interview: Christian Job / Onlinefassung: Raphael Klein   30.03.2023 | 10:30 Uhr

Seit Anfang März ist die Energiepreisbremse in Kraft und gilt rückwirkend zum Januar. Das wirft bei den Verbrauchern viele Fragen auf. Oftmals sei die Berechnung der Pauschalen für die Energiekunden nicht nachvollziehbar - sofern die Schreiben überhaupt schon vorliegen, so die Verbraucherzentrale des Saarlandes. Zudem sei zurzeit ein Anstieg der Stromsperren zu verzeichnen.

Bei vielen Energieversorgern wurden die Abschläge seit Beginn des Jahres nochmal stark erhöht. Seit März gilt nun die Energiepreisbremse - und zwar rückwirkend zum Januar 2023. Doch was heißt das konkret für die Verbraucherinnen und Verbraucher? Viele Energiekunden seien derzeit verunsichert und es gebe einen hohen Beratungsbedarf, sagt Verbraucherschützerin Elke Nicolay.

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Gut zu wissen: "Es ist häufig nicht transparent ausgewiesen, wie die Entlastung berechnet wird"
Audio [SR 3, Moderation: Christian Job, 30.03.2023, Länge: 07:38 Min.]
Gut zu wissen: "Es ist häufig nicht transparent ausgewiesen, wie die Entlastung berechnet wird"

Hohe Kosten trotz Preisbremse

Es zeige sich schon jetzt, dass es auch mit der Preisbremse insgesamt teurer werde, sagt Nicolay. Das liege auch daran, dass beispielsweise der Strompreisdeckel möglicherweise mit einem Durchschnittswert von 40 Cent pro Kilowattstunde zu hoch angesetzt worden sei.

Fehlende Informationen

Hinzu komme: Vielen Verbraucher und Verbraucherinnen fehlten noch Informationsschreiben ihrer Energieversorger zur Berechnung ihrer aktuellen Abschläge, sagt Nicolay. Und selbst bei denen, die bereits ein Schreiben erhalten hätten, sei der Rechenweg oft nicht transparent ausgewiesen oder für Laien nur schwer nachvollziehbar.

Mehr Strom- und Gassperren

Auch das Thema Stromsperren sei "leider ganz massiv" im Saarland angekommen, sagt die Verbraucherschützerin. Das gelte auch für sogenannte Quersperren - also auch das Sperren von Gas, wenn man bei einem Anbieter Strom und Gas bezieht und mit den Zahlungen im Rückstand ist. Das sei jedoch unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig, so Nicolay.

Wie eine Sperre vermeiden?

Um eine Sperre zu vermeiden, rät die Verbraucherschützerin, frühzeitig zu reagieren. Zunächst sollte man die Rechnung überprüfen: Stimmt die Rechnung überhaupt? Stimmt der Betrag? Denn oft seien Verbräuche auch geschätzt. Da lohne es sich, genau hinzuschauen.

Ebenso habe man als Kunde das Recht, sich die Rechnung kostenlos erläutern zu lassen. Von diesem Recht sollte man in jedem Fall Gebrauch machen. Und man sollte auf jeden Fall mit dem Versorger in Kontakt treten. Mitunter ließen sich dann auch Ratenzahlungen vereinbaren, so der Rat der Verbraucherschützerin.

Lohnt ein Anbieterwechsel?

Wer zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, sollte auf einiges achten. Zum einen sei der Markt zurzeit besonders unübersichtlich. Aber auch wenn es Vergleichsportale gebe, sollte man bei den einzelnen Versorgern genau hinschauen, mahnt die Verbraucherschützerin. Denn es gehe nicht nur um den Preis, sondern auch um Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen. Ihr Rat lautet: Man sollte möglichst flexibel bleiben und sich nicht zu lange vertraglich an einen Anbieter binden.

Ebenso empfiehlt sie, eher auf einen regionalen Anbieter zurückzugreifen. Denn dann habe man einen Ansprechpartner vor Ort. Dass sei gerade für die Vereinbarung von Ratenzahlungen hilfreich.


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"Gut zu wissen" - immer donnerstags in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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