Energetische Sanierung eines älteren Mehrfamilienhaus mit Wärmedämmung (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Energetische Sanierung & Heizungstausch - Welche Fördermittel gibt's?

Gut zu wissen

Yvonne Schleinhege-Böffel   13.04.2023 | 09:40 Uhr

Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, sollen längerfristig durch nachhaltige Alternativen ersetzt werden. Die Bundesregierung überarbeitet derzeit das sogenannte Gebäudeenergiegesetz. Doch die meisten Maßnahmen sind teuer. Welche Förderungen sind aktuell möglich?

Im kommenden Jahr soll jede neu eingebaute Heizung möglichst mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Zwar soll es Ausnahmen, Übergangsfristen und neue Förderungen geben, dennoch wird und ist die energetische Sanierung eine große finanzielle Herausforderung.

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Gut zu wissen: Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung
Audio [SR 3, Moderation: Christian Job, 13.04.2023, Länge: 06:20 Min.]
Gut zu wissen: Fördermöglichkeiten bei energetischer Sanierung

Schon jetzt gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Sanierungswillige. "Grundsätzlich gibt es zinsvergünstigte Kredite, die über die KfW ausgegeben werden, für eine Komplettsanierung des Gebäudes", erklärt Alrun Jappe von der Stiftung Warentest.

Für einzelne energetische Maßnahmen, etwa die Erneuerung der Heizung oder die Dämmung der Außenwände, gibt es hingegen direkte Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).

Kredite und Tilgungszuschuss - Komplettsanierung des Eigenheims

Die komplette Sanierung eines Hauses oder die Sanierung zum Effizienzhaus bringt in der Regel die höhere Energieersparnis, ist aber auch die teuerste Form der energetischen Sanierung. "Man macht also nicht nur eine einzelne Maßnahme, wie etwa neue Fenster, sondern eine Kombination mehrerer Maßnahmen."

Für eine Komplettsanierung können Hauseigentümer von der staatlichen KfW-Bank zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss bekommen. Damit verringert sich die Summe, die der Kreditnehmer zurückzahlen muss in Teilen. Ein Kredit bis zu 150.000 Euro sei möglich – Tilgungszuschüsse bis zu 50.000, so Alrun Jappe.

Grundsätzlich gilt: Je höher die durch die Sanierung erreichte Effizienzhausstufe ist, desto besser ist auch der Tilgungszuschuss. „Diese Programme sind besonders ausgerichtet auf Häuser die derzeit die größten Energieschleudern sind.“ Wichtig: Zwingend vorgeschrieben für den Antrag bei der KfW ist eine Energieberatung durch zugelassene Fachleute.  

Fenster, Heizung, Dämmung – Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen

Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus könne man mit Kosten von bis zu 1000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen, so die Schätzung der Stiftung Warentest. Selbst mit staatlicher Unterstützung ist das für viele Hausbesitzer nicht finanzierbar.

Auch deshalb gibt es direkte Zuschüsse vom Staat, wenn man nur einzelne Maßnahmen durchführt. Dazu gehört etwa der Austausch von Fenstern und Türen oder den Austausch der Heizung. Diese lassen sich beim Bafa beantragen.

„Die Höhe des Zuschusses ist davon anhängig welche Maßnahme ich mache. Für eine Dämmung gibt es etwa 15 Prozent Zuschuss und für eine Wärmepumpe bis zu 40 Prozent der Kosten“, erklärt Alrun Jappe von der Stiftung Warentest.  

Einschaltung eines Energieberaters

Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen bestimmte technische Mindestvoraussetzungen erfüllen. Das Bafa veröffentlicht dazu auf seiner Internetseite lange, für den Laien schwer verständliche Listen. In der Regel sei es deshalb sinnvoll, vorab einen Energieberater einzuschalten, selbst wenn das für den Bafa-Zuschuss nicht immer Voraussetzung ist, so der Tipp der Stiftung Warentest.

Besonders gefragt beim Bafa sind derzeit Zuschüsse für die Heizungsmodernisierung. „Wir bekommen immer wieder Beschwerden, dass die Verbraucher lange auf die Zuschüsse warten müssen. Teils gibt es Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr.“ Das Problem: Sanierungswillige müssen die Mittel beantragen, bevor sie eine Firma beauftragen. Beginnen sie früher geschehe dies auf eigenes Risiko.

Unbekanntere Alternative – Steuerrabatt bei energetischer Sanierung

Statt eine Förderung bei der KfW-Bank oder dem Bafa zu beantragen, können Haussanierer ihre Ausgaben auch im Nachhinein mit dem Finanzamt abrechnen. Das Gesetz sieht bei energiesparenden Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent vor – verteilt über mehrere Jahre. Die Höchstgrenze liegt bei 40.000 Euro.

„Das heißt mit der Steuererklärung kann ich bestimmte Kosten einreichen und das wird mir dann tatsächlich direkt von der Steuerschuld abgezogen,“ erklärt die Expertin. Das heißt, man muss es auch nicht vorher beantragen. Zudem brauche man keinen Energieberater.   

Wichtig: Um den Bonus muss das Haus oder die Wohnung älter als 10 Jahre sein und vom Steuerzahler selbst genutzt werden. Daneben muss die beauftrage Firma die Maßnahmen in einem amtlichen Formular bescheinigen. „Auch das ist nicht ganz unkompliziert.“ Aber, so Alrun Jappe, der Steuerbonus sei verlässlich, während sich Förderprogramme gerne mal ändern würden.

Förderprogramm auswählen – Wo es Hilfe gibt

Bevor man sich mit den Förderprogrammen beschäftigt, sollte man zunächst schauen, welche energetischen Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind. Eine kostengünstige Erstberatung gibt es bei den Verbraucherzentralen. Für komplexere Vorhaben sollte man einen zugelassenen Experten einbinden.

Dann sollte auch ein Fahrplan aufgesetzt werden, welche Sanierungsmaßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Die Kosten für eine weiterführende Beratung lassen sich zudem bei einigen Förderprogrammen mitfinanzieren. Auf den Internetseiten der Stiftung Warentest gibt es zudem einen Förderrechner.


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