Wenn der Handwerker nicht kommt
Gut zu wissen
Zurzeit gibt es in vielen Bereichen Lieferschwierigkeiten. Das betrifft auch die Bau- und Handwerkerbranche. Neue Bodenbeläge, der Austausch der Fenster oder der Einbau der neuen Heizungsanlage können zurzeit zu einer langwierigen Angelegenheit werden. Handwerker lassen trotz Vertrag auf sich warten. Welche rechtliche Handhabe gibt es?
Verbraucher sollten erst mal Verständnis für die Handwerker aufbringen, wenn diese sagen, dass kein Material erhältlich sei und sie deshalb den Auftrag nicht ausführen könnten, sagt Eva Ludwig von der saarländischen Verbraucherzentrale.
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Wer allerdings vermutet, dass eine Firma die Lieferschwierigkeiten als Ausrede benutzt, der kann eine Frist setzen. Diese Frist sollte laut Gesetz angemessen sein. „Das entspricht etwa drei Wochen“, sagt Verbraucherschützerin Ludwig. Sie rät dazu, die Frist schriftlich zu setzen, per Einwurfeinschreiben oder per Mail. Den Eingang der Mail sollte man sich bestätigen lassen.
Auftragsstornierung
Reagiert der Handwerker nicht, kann man nach Ablauf der Frist den Auftrag stornieren – kostenfrei - es sei denn, der Handwerker hat schon mit den Arbeiten begonnen.
Wenn die Arbeiten schon begonnen wurde, könne es sein, dass Kosten anfallen, sagt Eva Ludwig. Diese müsste dann auch beglichen werden.
Risiken bei Handwerkerwechsel
Wer sich mit dem Gedanken trägt, die Arbeiten von einem anderen Handwerker zu Ende bringen zu lassen, sollte sich das gut überlegen. „Dann könnte es im Schadensfall Probleme mit der Gewährleistung geben“, so der Hinweis der Juristin. Es könne mitunter schwierig sein, nachzuweisen, welcher Handwerker welche Arbeit ausgeführt habe - zum Beispiel, wenn nach einer Badrenovierung ein Rohr undicht ist. Hat Handwerker A das Rohr nicht richtig eingebaut oder hat es Handwerker B nach Übernahme der Baustelle beschädigt?
Bestellung auf eigene Faust
Vorsicht ist auch geboten, wenn man sich selbst auf die Suche nach einem fehlenden Teil macht, das der Handwerker laut eigener Auskunft nicht besorgen kann. „Bei uns hatte sich eine Verbraucherin gemeldet, die ein Teil, das für den Handwerker nicht lieferbar war, in einem Onlineshop gefunden hatte“, erzählt Eva Ludwig. Sie habe es dann nach Rücksprache mit dem Handwerker bestellt, doch aus der angegebenen Lieferzeit von acht bis zehn Tagen wurde nichts. Das Teil sei nicht angekommen, die Frau habe den Kaufvertrag rückabwickeln und schließlich doch auf den Handwerker warten müssen.
Bestellung im Internet
Wer Baumaterial, Geräte oder Möbel im Internet bestellt, der sollte sich im Idealfall vom Händler eine Lieferzeit zusichern lassen, rät Eva Ludwig. Aber in Zeiten von Lieferengpässen würden sich kaum Händler darauf einlassen. Die Lieferzeit wird höchstens geschätzt.
Wer ungeduldig wird, kann nach Ablauf dieser Lieferzeit eine Frist setzen. „Hier sollte man wieder daran denken, einen schriftlichen Nachweis zu machen,“ sagt Ludwig. Werde dann immer noch nichts geschickt, könne man den Auftrag stornieren und eine mögliche Anzahlung zurückfordern. Sollte der Händler ein vergleichbares Produkt anbieten oder sogar zuschicken, müsse man das auf keine Fall annehmen, so die Verbraucherschützerin.
Bestellung im stationären Handel
Das gleiche gilt auch für den stationären Handel, also den Baumarkt oder den Baustoffhandel. Wer hier zum Beispiel Boden oder Fliesen bestellt hat und wochenlang darauf wartet, ohne die Aussicht auf Lieferung zu haben, kann um Stornierung bitten oder eben nach dem Ablauf einer gesetzten Frist absagen.
Bei Neubau wird es schwierig
Wer eine komplette Hausanierung oder eine Neubau plant, der hat meist einen Generalunternehmen, der die Gewerke koordiniert und beauftragt. Kommt es hier zu solchen Problemen, wird es noch schwieriger. Denn auch für die Bauunternehmen ist die derzeitige Lage mit ständigen Preisschwankungen beim Material und den enormen Lieferengpässen alles andere als Routine.
„Wir versuchen, mit den Kunden eine Lösung zu finden, zum Beispiel, wenn Baustoffe viel teurer geworden sind, als im Vertrag vereinbart“, sagt Bauunternehmer Philipp Gross aus St. Ingbert. Die meisten hätten Verständnis. Wenn man sich aber gar nicht einig wird, dann hilft nur rechtlicher Beistand – zum Beispiel über einen Anwalt für Bau und Architektenrecht oder über Institutionen wie die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer oder die Bauherrenberatung.
"Gut zu wissen" - immer donnerstags in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.