Gut zu wissen: Rentenantrag – so geht’s

Rentenantrag – so geht’s

Gut zu wissen

Sarah Sassou   24.04.2024 | 11:01 Uhr

Die Babyboomer fangen dieses Jahr an, in Rente zu gehen. Das bedeutet, dass mehr Anträge auf Altersrente als bisher bei der Deutschen Rentenversicherung abzuarbeiten sind.

Viele angehende Rentnerinnen und Rentner möchten sich im Vorhinein zu dem Thema informieren. Das ist ein Grund, warum Sandra Braun von der Deutschen Rentenversicherung Saarland im ganzen Land unterwegs ist und Vorträge darüber hält, worauf es beim Rentenantrag ankommt.

Rentenkonto ist wie ein Lebenslauf

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt für fast jeden ein Rentenkonto. „Das Rentenversicherungskonto ist wie ein Lebenslauf“, erklärt Sandra Braun. Alle relevanten Stationen sind monatsweise darauf gespeichert. Die Ausbildungszeiten, Zeiten der Berufstätigkeit und auch die Zeiten, in denen man Kinder bis zum zehnten Lebensjahr erzogen hat und in denen man zum Beispiel Angehörige gepflegt hat.

Das Rentenkonto ist die Grundlage für die Berechnung der Altersrente. Deswegen ist es wichtig, dass es keine Lücken enthält. Beiträge, die der Arbeitgeber für einen einzahlt, werden automatisch im Konto gespeichert. Andere Zeiten, wie die der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen, muss man der Rentenversicherung selbst mitteilen.  

Renten-Kontostand ab dem 43. Lebensjahr

Die DRV schickt jedem Versicherten ab dem 43. Lebensjahr den bis dahin abgespeicherten Kontostand zu. Zeiten, die fehlen, sollte man dann nachreichen. Alle fünf bis sechs Jahre schickt die DRV dann den Kontostand zu, damit man ihn klären kann.

„Man kann auch direkt nach dem Versicherungsverlauf bei der DRV fragen – das geht auch online über die Internetseite“, so der Hinweise von Sandra Braun. Wenn der Rentenlebenslauf vollständig ist und man genug Jahre hat, kann man die Rente beantragen.

Rentenantrag stellen

Um eine Altersrente ohne Abschläge zu bekommen, muss man genug Beitragsjahre oder ein bestimmtes Renteneintrittsalter erreicht haben. Das kommt auf das Geburtsdatum an und wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben.

Man kann die Rente aber unter Umständen auch später oder früher beantragen.  Auf jeden Fall sollte man den Antrag auf Altersrente am besten drei bis vier Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt stellen, rät Sandra Braun. Die Unterlagen dafür kann man sich bei der DRV anfordern oder man füllt ihn über die Internetseite aus. Wer digital nicht so fit ist, kann sich auch bei einem ehrenamtlich für die DRV tätigen Versichertenältesten melden, der den Antrag ausfüllt und weiterreicht.

Präsenztermin mit langen Wartezeiten

Eine weitere Möglichkeit: Einen Präsenztermin bei der DRV ausmachen. „Die Nachfrage ist derzeit aber so groß, dass man hier schon bis zu sechs Monate vor dem gewünschten Renteneintrittsalter einen Termin vereinbaren muss“, so Sandra Braun.

Nachträgliche Änderungen

Wer seinen Antrag ausgefüllt hat und feststellt, dass doch nicht alle Details darin berücksichtigt sind, hat verschiedene Möglichkeiten. Er kann die fehlenden Unterlagen nachreichen – auch wenn der Antrag schon bewilligt ist, weil es eine Widerspruchsfrist von vier Wochen gibt. Sind die rum, ist noch nichts verloren, falls noch Dokumente auftauchen. Denn nach Ablauf dieser Frist kann man noch einen Überprüfungsantrag stellen.

Weitere Informationen: www.deutsche-rentenversicherung.de 


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"Gut zu wissen" - immer mittwochs in der Sendung "Bunte Funkminuten" auf SR 3 Saarlandwelle.

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