Das eingeschaltete Blaulicht eines Polizeifahrzeuges (Foto: picture alliance / dpa | Stephan Jansen)

Unfallflucht soll entkriminalisiert werden

  25.04.2023 | 12:38 Uhr

Wer sich unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt, begeht eine Straftat und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bundesjustizminister Marco Buschmann will die Unfallflucht nun, wie es heißt, entkriminalisieren und zur Ordnungswidrigkeit herabstufen - solange es um reine Sachschäden geht.

Bundesjustizminister Marco Buschmann plant, Fahrerflucht nach Unfällen mit Sachschaden ohne Verletzte milder zu bestrafen. Der Entwurf für eine Neuregelung liegt nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland bereits vor. Demnach soll es künftig eine zentrale Meldestelle für Unfallschäden geben.

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Interview Hans-Jürgen Gebhardt, Vekehrsrechtsanwalt
Audio [SR 3, (c) SR, 25.04.2023, Länge: 03:35 Min.]
Interview Hans-Jürgen Gebhardt, Vekehrsrechtsanwalt

Im SR 3-Interview sagt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, Verkehrsrechtsanwalt in Homburg, dass es sich bei den Plänen keinesfalls um eine revolutionäre Idee handele. Die Idee, die gesetzlichen Regelungen zu Unfallflucht zu reformieren, gebe es schon seit gut 50 Jahren. Allerdings seien Gesetzesanpassungen immer wieder an der Politik gescheitert.

Wer flüchtet, wird bestraft

Gebhardt weist darauf hin, dass wer einen Unfall verursache und vom Unfallort flüchte, der werde bestraft – mit Geldstrafe oder einem Führerscheinentzug. Im Zuge einer Unfallflucht folgten in aller Regel aber versicherungsrechtliche Konsequenzen. Sei der eigene Wagen Vollkasko versichert, gebe es hier keinen Cent. Außerdem werde die eigene Haftpflichtversicherung zwar den Fremdschaden begleichen, könne im Anschluss aber bis zu 5000 Euro Regress fordern.

Geplante Gesetzesänderung erster Schritt

Die nun von Bundesjustizminister Buschmann geplante Änderung sei ein erster richtiger Schritt, sagt Verkehrsrechtsexperte Gebhardt. Künftig würde dann weiter eine Strafbarkeit bestehen, sollte bei einem Unfall mit anschließender Flucht ein Geschädigter verletzt werden. Bei lediglich verursachten Fahrzeugschäden könnten die dann auf eine Ordnungswidrigkeit reduziert werden.

Ein Thema aus der Sendung "Bunte Funkminuten" am 25.04.2023 auf SR 3 Saarlandwelle

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