Doppelname für die ganze Familie
Bundesjustizminister Marco Buschmann plant eine Reform des Namensrechts. Doppelnamen sollen künftig von beiden Partnern, sowie den gemeinsamen Kindern getragen werden können.
Doppelnamen können eine emotionale Angelegenheit sein. Etwa bei Carolin aus Saarbrücken, die Doppelnamen eigentlich nicht mag und auch nie auf einen bestanden hätte. Das Problem liege darin, dass man nie mit dem vollständigen Doppelnamen angesprochen werde, sondern in der Regel nur mit dem ersten der beiden, sagt sie.
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Auch tragen häufig Frauen einen Doppelnamen und nicht Männer, denn nach derzeitiger Rechtslage kann nur einer der beiden Ehepartner den Doppelnamen annehmen. Der Partner muss den eigenen Nachnamen behalten. Doch genau das könnte sich bald ändern. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Reform des Namensrechts. Künftig sollen alle in der Familie den gleichen Doppelnamen tragen können - Ehepartner wie Kinder.
Jens Diener, Justiz-Staatssekretär im Saarland, findet den Vorschlag gut - auch die Übertragung des Doppelnamens auf die Kinder. Derzeit müssen sich die Eltern, wenn sie keinen gemeinsamen Familiennamen annehmen, entscheiden, ob sie dem Kind den Nachnamen des Vaters oder den der Mutter geben.
Vorschlag der Grünen: Meshing
Von den Grünen gibt es einen weiteren Vorschlag für den Familiennamen: Meshing - das heißt, die Vermischung der Nachnamen der beiden Ehepartner. Aus Müller und Backes könnte so zum Beispiel Büller oder Mackes werden. Ein Vorschlag, von dem Jens Diener gar nichts hält. Das entferne sich zu weit von der Namenskultur, die es bei uns gebe, sagt er. Der Name sei ein wichtiger Teil der Identität und Ausdruck familiärer Verbundenheit, was durch das Meshing verloren gehen würde.
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So richtig nachgefragt scheint die Vermischung der Nachnamen als neuer Familienname auch nicht zu sein. Tanja Theis, Standesbeamtin in Saarbrücken, hatte in 20 Jahren bisher nur einen einzigen Fall, bei dem die frisch getrauten Eheleute gerne ein Meshing gehabt hätten.
Doppelname – eine Geschichte der Emanzipation
Einer der ersten deutschen Doppelnamen war vermutlich "Elly Heuss-Knapp". 1908 haben Elly Knapp und Theodor Heuss geheiratet. Zu dieser Zeit brauchte es für einen Doppelnamen noch eine Sondergenehmigung des Standesamts. Der Fall blieb lange eine Ausnahme, denn das Namensgesetz aus dem 19. Jahrhundert, bei dem die Frau den Namen des Ehemannes annehmen musste, galt noch bis in die Nachkriegszeit. Erst Ende der 1950er Jahre sorgte die Einführung des Doppelnamens für etwas mehr Geschlechtergerechtigkeit.
Ein Thema in der Sendung "Guten Morgen" am 28.03.2023 und 12.04.2023 auf SR 3 Saarlandwelle.