Eine Frau hält Euro-Geldscheine und einen Grundsteuerbescheid vor ihrem Haus in der Hand. (Foto: dpa)

Haus und Grund: "Wir empfehlen, Einspruch einzulegen"

Moderation: Dorothee Scharner / Onlinefassung: Raphael Klein   21.04.2023 | 12:15 Uhr

Ein Gutachten im Auftrag des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund kommt zu dem Ergebnis: Die Grundsteuer ist verfassungswidrig. Die Verbände wollen Musterklage einreichen. Norbert Behle von Haus und Grund Saarland rät dazu, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Hausbesitzer, Grundstücks- und Wohnungseigentümer müssen seit letztem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben. Grund dafür ist die Grundsteuerreform. Viele haben schon die ersten Bescheide erhalten, doch nun könnte alles anders kommen.

Denn möglicherweise ist die neue Grundsteuer in ihrer Form verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Gutachten des Steuerzahlerbundes (BdSt) und des Eigentümerverbandes Haus und Grund. Sie wollen nun eine Verfassungsklage vorbereiten. Norbert Behle, Vorsitzender des Verbandes Haus und Grund Saarland, rät deshalb, in jedem Fall Einspruch gegen die einzelnen Bescheide einzulegen.

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Undurchsichtig, kompliziert, ungerecht

Die grundlegenden Probleme der aktuellen Grundsteuer seien, dass sie in elf der 16 Bundesländer nicht hinreichend transparent und auch zu kompliziert ermittelt werde, sagt Behle. Darunter auch im Saarland. Das führe zu großen Ungerechtigkeiten.

Ein zentrales Problem im Saarland sei die Ermittlung des sogenannten Bodenrichtwertes, der den Wert eines Grundstücks angeben soll. Dieser Wert sei hier oft Jahrzehnte alt und gebe den tatsächlichen Wert nicht wider.

Hinzu kämen viele weitere Faktoren, die bei den Berechnung eine Rolle spielten. "Hier können wir gar nicht überblicken, warum und in welcher Höhe die Faktorn mit einfließen", sagt Behle. Zum Beispiel bei der Miete. Hier würden pauschale Werte berechnet. Ein Beispielsfall aus Saarbrücken-Burbach: Hier sei ein Wert von 8,90 Euro pro Quadratmeter angesetzt worden - das sei schlicht unerzielbar, so Behle.

Grundsätzlich Einspruch einlegen

Deshalb müsse die Umsetzung der Grundsteuer auf einem ganz anderen System aufgebaut werden, fordert Behle. Und zwar ähnlich unkompliziert, wie es bereits in anderen Bundesländer gehandhabt werde.

Er rät allen Eigentümern deshalb: Einspruch einlegen und diesen mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründen. Das sorge dafür, dass der Einspruch bis zu einem Urteil ruhe, ohne dass die Finanzbehörde den Einspruch für eine nähere Begründung zurückweise.

Und auf jeden Fall sollte man Einspruch einlegen, wenn man bemerke, dass Werte falsch berechnet worden seien.

Wie man Einspruch einlegen kann

Wer Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid einlegen will, sollte das unbedingt schnellstmöglich tun, so der Rat von Behle. Denn nach Ablauf der vierwöchigen Frist werden die Bescheide grundsätzlich bestandskräftig. Eine Ausnahme könnte es allenfalls geben, sollte ein Urteil die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer feststellen, sagt Behle.

Auch wichtig: Im ersten Einspruch muss noch keine Begründung enthalten sein. Diese kann auch nachgereicht werden.

Wer eine Formulierungshilfe braucht: Der Bund der Steuerzahler hat ein Musterschreiben für einen Einspruch bereitgestellt: Download


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Fragen und Antworten
Ein praktischer Leitfaden für die Grundsteuererklärung
Viele Eigentümer, nicht nur im Saarland, ächzen unter dem bürokratischen Aufwand, den ihnen die Grundsteuerreform beschert. Detailfragen können wir zwar nicht klären, praktische Tipps zur Erklärung haben wir aber zusammengestellt.



Ein Thema in der Sendung "Region am Mittag" am 21.04.2023 auf SR 3 Saarlandwelle.

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