Kommt die Stechuhr zurück?
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im vergangenen Jahr müssen Arbeitszeiten künftig überall erfasst werden. Ein entsprechendes Gesetz soll dieses Jahr folgen. Wie sieht es im Saarland aus. Kehrt die Stechuhr bereits zurück in den Arbeitsalltag?
Dass die gute alte Stechuhr in ihrer alten Form zurückkommt ist eher unwahrscheinlich. Da gibt es mittlerweile andere Methoden - sagt auch die Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, Beatrice Zeiger. Hier begrüßt man die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. So können Arbeitnehmer etwa Überstunden nachweisen. Doch in vielen Betrieben im Saarland gibt es noch Sorgen, wie eine Zeiterfassung genau umgesetzt werden soll.
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Digitale Zeiterfassung
Bei der Arbeitskammer des Saarlandes werden die Zeiten seit einigen Jahren bereits digital erfasst - und zwar per App. Die meisten saarländischen Unternehmen dokumentieren die Arbeitszeiten schon in irgendeiner Form. Viele über ein Softwareprogramm, manche auch per Excel-Tabelle und teilweise noch handschritlich auf Zetteln.
Eine Tholeyer Tischlerei hat schon vor Jahren ein System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt. Hier arbeite man auch digital per Scanner, erklärt Geschäftsführer Christian Kirsch. Für ihn ist das System ein Gewinn für alle. Er als Chef kann über das Scan-System genau nachvollziehen, wie lange die einzelnen Arbeitsschritte dauern.
Und seine Mitarbeiter können so unkompliziert ihre Arbeitszeiten festhalten. Jetzt wo die Arbeitszeitdokumentation Pflicht wird, ändert sich in diesem Betrieb also gar nichts.
Unsicherheit bei Betrieben
So fortschrittlich läuft die Arbeitszeiterfassung in vielen Unternehmen noch nicht. Auf Arbeitgeberseite gibt es deshalb teilweise Verunsicherung, weil noch unklar ist, wie genau die Dokumentation aussehen muss - sagt Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin von der IHK Saarland.
Sie hofft, dass die Betriebe Arbeitszeiten so erfassen dürfen, wie es für sie am einfachsten ist - also nicht zwingend digital. Gerade für kleine Betriebe sei es wichtig, dass diese ihre Excel-Listen und Worddateien fortführen könnten. "Das muss nicht elektronisch sein.", sagt sie.
Viele Betriebe befürchten, dass jetzt noch mehr Bürokratie auf sie zukommen könnte. "Es ist Unsicherheit da, auf jeden Fall. Denn die gesetzlichen Regelungen zum Nachweisen, Informieren, sind in den letzten Jahren immer mehr geworden.", so Cloß.
Die IHK rät den Unternehmen im Saarland, erstmal abzuwarten, bis das neue Arbeitszeitgesetz fertig ist.
Arbeitskammer begrüßt Pflichterfassung
Wie auch immer die Dokumentation aussieht - die Arbeitskammer ist froh, dass sie jetzt zur Pflicht wird. Denn sie sieht die Gefahr, dass sich Beschäftigte ohne Dokumentation selbst ausbeuten - und dass Überstunden nicht bezahlt werden. Gerade bei der Vertrauensarbeitszeit.
Eine Frau hat beispielsweise bei der Arbeitskammer angefragt, ob sie die Dokumentation in ihrer Freizeit machen müsse - das wolle ihr Chef. Das gehe gar nicht, sagt die Arbeitskammer. Die Zeiterfassung dürfe man natürlich während der Arbeitszeit machen.
Ein Thema in der Sendung "Guten Morgen" am 17.01.2022 auf SR 3 Saarlandwelle.