Kinderrucksäcke hängen im Eingangsbereich in einem Kindergarten. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska)

Bislang sechs Klagen auf Kita-Platz im Saarland

Patrick Wiermer   10.11.2022 | 15:50 Uhr

Im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kita-Platz gab es im Saarland bislang insgesamt sechs Klageverfahren von Eltern. Bei einer Klage um einen Kita-Platz droht den Jugendämtern im äußersten Fall eine Schadensersatzforderung.

Die Jugendämter der Landkreise im Saarland mussten sich bislang mit insgesamt sechs Klageverfahren von Eltern beschäftigen, die einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kitaplatz durchsetzen wollten.

Wie aus einer SR-Anfrage bei den zuständigen Kreisverwaltungen hervorgeht, gab es drei davon im Regionalverband Saarbrücken, zwei in Neunkirchen und eines in Kreis Saarlouis.

In vier Verfahren wurde kurzfristig ein Betreuungsplatz gefunden, die Klage wurde somit hinfällig. In den zwei anderen Fällen entschied das Gericht zugunsten des Jugendamts. Unter anderem ging es dabei um die Frage, wie weit der Kita-Platz vom Wohnort entfernt sein darf. In einem Fall wertete das Gericht, neben anderen Faktoren, eine Entfernung von rund 15 Kilometern als zumutbar.

Anspruch auf Schadensersatz?

Bei einer Klage um einen Kita-Platz droht den Jugendämtern im äußersten Fall eine Schadensersatzforderung. Eltern können einen Verdienstausfall einfordern, wenn sie wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes Einschnitte bei der Arbeit hinnehmen müssen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 10.11.2022 berichtet.

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