Nachbildung der Justitia neben einem Aktenstapel (Foto: picture alliance / dpa | Volker Hartmann)

Falscher Graf erneut vor Gericht

Gabor Filipp / Onlinefassung: Axel Wagner   25.06.2019 | 17:52 Uhr

In einem Berufungsverfahren am Landgericht Saarbrücken saß am Dienstag ein Mann im Saal, den das Amtsgericht St. Ingbert wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen verurteilt hatte. Über neun Monate ohne Bewährung hieß das Urteil, das der Verurteilte nicht akzeptieren wollte. Nach der Berufungsverhandlung wurden daraus nur noch sieben Monate auf Bewährung. Aber weniger das Wie und Warum war da interessant. Vielmehr ging es da um die Sache einer schillernden Persönlichkeit mit Adelstitel.

Der Mann auf der Anklagebank: schlank, Halbglatze, schmales Gesicht und schmale Nase, in dunklen Jeans und dunkelblauem Polo-Shirt, links vorne geziert von einem Wappen. Auf die Frage, welcher Name in seinem Pass steht, sagt er: „Da steht drin: Graf von Spens, Baron von Einem.“

Zwei Grafen?

Der Pass ist von der Dominikanischen Republik, den Titel führe er seit 2014. Graf von Spens, Baron von Einem – ein Anlagebetrüger aus Mettlach-Faha hieß auch so, wurde 2010 vom Landgericht zu neuneinhalb Jahren verurteilt. Von dem wisse er nichts, behauptet der 49-jährige gebürtige Zweibrücker. „Also, es gibt viele Graf von Spens. Das hat aber nichts mit mir zu tun. Die kenne ich nicht.“

Zumindest im Knast hätten sich die beiden Grafen gleichen Titels kennen lernen können. Der eine saß schon drin, als der andere, der jetzt 49-Jährige, dahin kam – wegen gemeinschaftlichen Betrugs auch zu einer saftigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Graf dazu: „Das ist richtig, allerdings ist es nicht richtig, dass ich die Taten gemacht habe.“

In der Dominikanischen Republik „gekidnappt“

Trotzdem sei er in der Dominikanischen Republik gekidnappt worden, um in Deutschland vor Gericht gestellt zu werden. „Wenn Sie mit einem Sack über dem Kopf hierher nach Deutschland verfrachtet werden, ohne Papiere, ohne alles, mit Flipflops und nichts dabei, was wollen Sie denn da machen? Auch der Staat ist eine Mafia.“ Die deutsche Justiz ist nach seiner Ansicht also mafiös und er ein unschuldiges Opfer. Ein privater Fernsehsender hat ein Filmchen dazu gedreht.

Insgesamt über neun Jahre war der Graf schon im Knast. Den Adelstitel brauche man eigentlich nicht, aber er habe ich halt. Wie wird man Graf? „Sie müssen einen Antrag auf Namensänderung stellen, und dann muss die zuständige Behörde dementsprechend zustimmen.“ Der Antrag müsse auch begründet werden. Die Alternativen: Heirat oder Adoption.

Angeblicher Doktortitel

Einen Doktortitel in Jura hat der Graf übrigens auch und beteuert, diesen rechtmäßig erworben zu haben, an der Pontificia Universidad Católica Madre y Maestra, der Päpstlichen Katholische Universität „Mater et Magistra“ in Santo Domingo. Dass man Doktortitel dort auch kaufen kann, verneint der 49-Jährige.

Der angeblich promovierte angebliche Graf hat einen Wohnsitz in Homburg, ist seit seiner Freilassung mitunter in der Dominikanischen Republik und in England. Zufall oder nicht, dass in London sowohl eine Anwaltskanzlei unter seinem Namen firmiert als auch eine Investmentberatung? Die Kanzlei bietet internationale Lösungen für finanz- und Steuerrechtliche Probleme an und vermittelt nebenbei Adelsprädikate. Der Graf dazu: „Ich verkaufe weder Papiere noch Titel.“

Anschließend räumt er dann ein, er habe Freunden in London seinen Namen geliehen. Er selbst sei mittellos und halt ein Lebenskünstler, wolle schnell wieder in die Dominikanische Republik zurück, in seine eigentliche Heimat.

Über dieses Thema hat auch die SR3 Region am Nachmittag vom 25.06.2019 berichtet.

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