Im Gegenlicht und vor wolkenverhangenem Himmel ist die Kirchturmspitze mit Kreuz zu sehen.  (Foto: picture alliance/dpa | Friso Gentsch)

Kirchenrechtler kritisiert Bistum Trier und Robbers

Interview: Dorothee Scharner / Onlinefassung: Raphael Klein   21.04.2023 | 16:15 Uhr

Der Fall Dillinger hat weit über das Saarland hinaus Wellen geschlagen. Es handele sich um einen der schrecklichsten Fälle in ganz Deutschland, sagt der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller. Er übt im SR-Interview scharfe Kritik am Bistum Trier und an Gerhard Robbers, Leiter der Missbrauchskommission.

Der mutmaßliche Missbrauchsfall rund um den verstorbenen Friedrichsthaler Pfarrer Edmund Dillinger "ist einer der bisher umfänglichsten und schrecklichsten Fälle", der in einer deutschen Diözese ans Licht gekommen sei. So bewertet der der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller von der Uni Münster den Fall. Im SR-Interview übt er schwere Kritik sowohl am Trierer Bistum als auch am Leiter der Missbrauchskommission, Gerhard Robbers.

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"Einer der bisher umfänglichsten und schrecklichsten Fälle"
Audio [SR 3, Interview: Dorothee Scharner / Prof. Thomas Schüller, 21.04.2023, Länge: 04:31 Min.]
"Einer der bisher umfänglichsten und schrecklichsten Fälle"

"Ackermann hat die Sache nicht im Griff"

Vor allem was die Aufarbeitung und die lange Vertuschung angehe, habe sich das Bistum einiges zu Schulden kommen lassen, sagt Schüller. Seit 1971 sei dem Bistum die pädophile Neigung Dillingers bekannt gewesen. Und auch heute agiere man im Bistum kopflos: Bischof Ackermann habe die Sache nicht im Griff.

Kritik an Robbers

Auch den Umgang mit dem hunderte Fotos umfassenden Beweismaterial seitens der Missbrauchskommission unter Gerhard Robbers kritisiert Schüller. Robbers habe sich als Jurist zwar korrekt, aber äußerst ungeschickt verhalten, als es darum ging, die Beweisfotos der Staatsanwaltschaft zukommen zu lassen.

Der Neffe des verstorbenen Friedrichsthaler Priesters hatte in dessen Haus mehr als 700 Foto- und Videoaufnahmen gefunden. Die sollte er, so die Aussage des Neffen, laut Robbers verbrennen, da der Besitz kinderpornographischer Inhalte strafbar sei. Robbers liege juristisch hier zwar richtig, so der Kirchenrechtler, er hätte allerdings dem Neffen helfen müssen, zur Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu gehen, damit die Beweise gesichert werden können.

Ein Thema in der Sendung "Region am Nachmittag" am 21.04.2023 auf SR 3 Saarlandwelle


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