Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung für eine Mietwohnung (Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Die CO2-Abgabe für Mieter und Vermieter

Interview: Nadine Thielen/Onlinefassung: D.Scherer   09.01.2023 | 12:15 Uhr

Seit diesem Jahr müssen sich Vermieter an der CO2-Abgabe für die Heizung beteiligen. Die Abrechnungen werden für die Mieter noch schwieriger zu durchschauen sein, sagt Kai Werner vom Mieterbund im Saarland. Er hätte es begrüßt, wenn die CO2-Abgabe gänzlich zu Lasten des Vermieters gegangen wäre.

Die Rechnung ist einfach: Man macht Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel teurer, um so einen Anreiz zu schaffen, weniger zu verbrauchen. Seit 2021 müssen 30 Euro pro Tonne CO2-Abgabe gezahlt werden. Bei der Heizung wurde bisher die CO2-Abgabe allein von den Mietern getragen. Das hat sich ab diesem Jahr geändert. Nun müssen sich auch Vermieter an den Kosten beteiligen. Die Bundesregierung hat dafür ein Stufenmodell auf den Weg gebracht – das aber noch für ziemlich viel Verwirrung sorgt.

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Vermieter und Mieter müssen sich CO2-Abgabe teilen
Audio [SR 3, Interview: Nadine Thielen (c) SR, 09.01.2023, Länge: 04:34 Min.]
Vermieter und Mieter müssen sich CO2-Abgabe teilen

Wie hoch der Anteil der Mieter bei der CO2-Abgabe sein wird, das sei von mehreren Faktoren abhängig, sagt Kai Werner, der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes im Saarland. Dazu gehöre, welcher Brennstoff zum Heizen eingesetzt werde, wie hoch der individuelle Verbrauch sei und auch der energetische Zustand des Hauses. Vor allem bei Letzterem habe der Mieter jedoch keine Einflussmöglichkeit, weshalb der Mieterbund es begrüßt hätte, wenn die CO2-Abgabe komplett zu Lasten des Vermieters gegangen wäre. "Für die Frage, inwieweit ich als Mieter in meiner Wohnung oder Haus heizen muss, damit ich eine vernünftige Wohlfühltemperatur habe, ist doch letztlich der Vermieter verantwortlich."

Aufwendige Berechnung

Für die Mieter werde es nicht einfach, bei der Jahresabrechnung nachzuvollziehen, wieviel CO2-Abgabe nun vom Vermieter übernommen worden ist. Und es sei ja vor allem die Heizkostenabrechnung, die bei vielen Mietern vorher schon für viele Fragezeichen gesorgt habe. Die Umlage der CO2-Abgabe mache die Sache nicht einfacher. "Die Umlage muss erst mal auf das Haus berechnet werden, dann muss es runter gebrochen werden auf die einzelne Wohnung, und in der einzelnen Wohnung kommt es dann auf den Verbrauch des einzelnen Mieters an", so Werner.

Eigener Versorgervertrag

Es gibt Mietverhältnisse, bei denen der Mieter mit dem Versorger direkt einen Vertrag hat - zum Beispiel, wenn man ein Haus gemietet hat. Stellt sich die Frage, ob auch in diesem Fall der Vermieter einen Anteil an CO2-Abgabe übernehmen muss. "Ich bin der Meinung, das ja", sagt Werner. Der Mieter habe ja keine Einflussmöglichkeit auf den energetischen Zustand des Hauses.

Geht die Rechnung auf?

Mit Blick auf den Klimawandel sollte eine gute Energieeffizienz von Wohngebäuden im Interesse aller liegen, sagt Werner. Ein niedrigerer Verbrauch senke zudem die Kosten für die Mieter. Allerdings sollte man auch bedenken, "dass eine jegliche Art von Modernisierung auch Auswirkungen auf die Kaltmiete hat." Wenn ein Vermieter modernisiere, "kann er einen entsprechenden Anteil als Mieterhöhung geltend machen."

Ein Thema in der "Region am Mittag" am 09.01.2023 auf SR 3 Saarlandwelle

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