Ein Priester hält einen Rosenkranz und ein Schreiben in der Hand (Foto: picture alliance/dpa | Jochen Lübke)

Skandal um Friedrichsthaler Priester: "Vage Hinweise auf Kinderschänderring"

Mit Informationen von Oliver Buchholz   19.04.2023 | 17:33 Uhr

Der Skandal von mutmaßlichem sexuellem Missbrauch durch einen inzwischen verstorbenen Priester aus Friedrichsthal könnte sich noch ausweiten. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Aufnahme von Ermittlungen angesichts der zahlreichen gefunden Fotos. Der Vorsitzende der Trierer Aufarbeitungskommission sieht Hinweise auf einen Kinderschänderring.

Nach der Berichterstattung über den Fall des Friedrichsthaler Priesters, der jahrzehntelang sexuellen Missbrauch betrieben haben soll, geht die Staatsanwaltschaft Saarbrücken derzeit der Frage nach, ob es im Zusammenhang mit den über 700 entdeckten Fotos weitere Beteiligte an den Taten geben könnte

Konkret steht die Frage im Raum,  ob es auch Taten gibt, die noch nicht verjährt sind und wo mutmaßliche Täter noch leben könnten. Wenn die Prüfung genug Beweise für weitere Täter und nicht verjährte Taten ergäbe, werde eine Ermittlung eingeleitet. Die werde dann voraussichtlich gegen Unbekannt laufen, so die Staatsanwaltschaft gegenüber dem SR.

Robbers: Hinweise auf Kinderschänderring

Die Kiste mit den Aufnahmen war im Haus des verstorbenen Priesters aufgetaucht. Die Bilder zeigen mutmaßlich auch sexuellen Missbrauch an Minderjährigen. Unter anderem ist Edmund Dillinger, der 2022 bereits verstorben ist, selbst mit mutmaßlichen Opfern zu sehen. Unklar ist, wer diese Aufnahmen erstellt hat.

Der Vorsitzende der Trierer Missbrauchs-Aufarbeitungskommission und frühere rheinland-pfälzische Innenminister Gerhard Robbers (SPD) sieht „vage Hinweise“, dass es im Umfeld des Priesters „einen Kinderschänderring gegeben haben könnte“. Robbers sagte dem Südwestrundfunk (SWR), es sei daher wichtig, dass sich die Staatsanwaltschaft mit dem Thema befasse.

Ruhestandspriester schuldig gesprochen

Unterdessen gab es am Mittwoch auch einen Schuldspruch in einem anderen Fall: Ein Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier ist in einem kirchlichen Strafprozess für schuldig befunden worden, in den 2000er Jahren einen Minderjährigen sexuell missbraucht zu haben.

Dem Priester wird das Ruhestandsgehalt gekürzt, außerdem darf er keine priesterlichen Dienste mehr ausüben. Der Strafprozess war von der römischen Glaubenskongregation angeordnet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2019 wegen Verjährung eingestellt.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 19.04.2023 berichtet.

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