LSVS (Foto: SR)

Weitere Anklage und Strafbefehle im LSVS-Skandal

Thomas Gerber   12.07.2018 | 12:00 Uhr

Im LSVS-Skandal hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage zum Landgericht erhoben sowie beim Amtsgericht vier weitere Strafbefehle gegen Präsidiumsmitglieder beantragt. Hintergrund ist ein Präsidiumsbeschluss, wonach der Sportverband die Kosten für die Geburtstagsfeier von CDU-Innenminister Bouillon zumindest teilweise übernehmen sollte.

Gegen Ex-LSVS-Präsident Klaus Meiser (CDU) war bereits Anklage erhoben worden, der SPD-Landtagsabgeordnete Eugen Roth hatte einen Strafbefehl über 7500 Euro akzeptiert. Einzig LSVS-Vize Franz Josef Schumann hatte der Staatsanwaltschaft signalisiert, den geplanten Strafbefehl nicht zu akzeptieren. Er muss nun voraussichtlich neben Meiser auf der Anklagebank Platz nehmen, vorausgesetzt das Landgericht lässt die Anklagen zu.

Schumann: "Habe reines Gewissen"

CDUler Schumann sagte dem SR, er habe ein reines Gewissen. Der Beschluss des Geburtstagssponsorings sei keineswegs Klimapflege oder Vorteilsgewährung gewesen. Die anderen vier Präsidiumsmitglieder seien erpresst worden, also vor die Alternative gestellt worden: Anklagebank oder Strafbefehle. Die hat die Staatsanwaltschaft nun beim Amtsgericht Saarbrücken beantragt. 90 Tagessätze sollen die Präsidiumsmitglieder Altmeyer, Nonnweiler, Genetsch und Pielen-Günther bezahlen.

Die Höhe des Strafbefehls variiert - je nach Einkommen - zwischen 3600 und 9000 Euro. Mit 90 Tagessätzen könnten sich die vier zwar weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen, kämen aber schlechter weg als ihr Kollege Roth. Der hat lediglich 50 Tagessätze berappen müssen und hatte „mildernde Umstände“ bekommen, weil der Sozialdemokrat von Anfang an geständig war und bei der Aufklärung des Skandals mitgewirkt hatte.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 12.07.2018 berichtet.

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