Zwei Bauarbeiter laufen über eine Baustelle. (Foto: picture alliance/KEYSTONE | PETER KLAUNZER)

„Fairer-Lohn-Gesetz" in erster Lesung angenommen

mit Informationen von Roswitha Böhm   15.09.2021 | 12:53 Uhr

Der saarländische Landtag hat in erster Lesung einstimmig das sogenannte „Fairer-Lohn-Gesetz" auf den Weg gebracht. Es sieht vor, dass öffentliche Aufträge nur an Betriebe vergeben werden, die sich an branchenüblichen Tarifverträgen orientieren.

„Mit diesem Gesetz stehen wir am Beginn eines arbeitsmarktpolitischen Systemwechsels“, sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) im Plenum. Das Gesetz solle die Unternehmen, die ihre Mitarbeiter vernünftig bezahlen, vor denen schützen, die Lohn-Dumping betrieben.

Befürchtung: Viel Bürokratie

Der Koalitionspartner CDU griff die Kritik von Unternehmensverbänden auf. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bernd Wegner sagte, das Gesetz führe zwar zu mehr Bürokratie, in den weiteren Beratungen solle aber darauf geachtet werden, diesen Mehraufwand zu begrenzen.

Wegner schlug zudem vor, über eine Art „Welpenschutz“ beispielsweise für Start-Ups nachzudenken, damit sich auch junge IT-Unternehmen in Zukunft auf öffentliche Ausschreibungen bewerben.

Kritik von AfD, Nachforderung von Linken

Die AfD kritisierte, das geplante Gesetz würde kleine und mittlere Unternehmen deutlich belasten. „Man kann davon ausgehen, dass es dadurch mehr Bürokratie gibt“, sagte der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Rudolf Müller.

Oskar Lafontaine, Fraktionsvorsitzender der Linken, bezeichnet das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung. Doch brauche es einen höheren Mindestlohn, auch höher als die derzeit geforderten 12 Euro.

Das Gesetz wurde am Mittwoch von allen Fraktionen, bei Enthaltung der AfD, angenommen und in den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Darum geht's im Gesetz

Das „Fairer-Lohn-Gesetz“ sieht vor, dass öffentliche Aufträge im Saarland nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten die branchenüblichen Tariflöhne zahlen und darüber hinaus weitere Standards, wie zum Beispiel Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeiten sowie Zuschlägen für Sonntags- oder Nachtarbeit einhalten.

Zustimmung der NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Saar, begrüßt die Abstimmung des Landtags zum „Fairer-Lohn-Gesetz“. „Um die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen, hätten wir uns allerdings eine Abschaffung des Schwellenwertes gewünscht. Nun wünschen wir uns eine schnelle Einführung“, sagt Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG- Region Saar.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 15.09.2021 berichtet.

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