Grünen-Landesliste nicht zur Bundestagswahl zugelassen
Im Saarland kann man bei der Bundestagswahl seine Zweitstimme nicht für Bündnis 90/Die Grünen abgeben
Bei der Bundestagswahl am 26. September werden die Grünen im Saarland nicht mit der Zweitstimme wählbar sein. Der Bundeswahlausschuss hat die Landesliste der Partei in Übereinstimmung mit dem Landeswahlausschuss nicht zugelassen.
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 5. August, den Beschluss des Landeswahlausschusses bestätigt, die Grünen-Landesliste nicht zur Bundestagswahl im September zuzulassen.
Damit können im Saarland nur die Direktkandidaten der Partei in den jeweiligen Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt werden. Ihre Zweitstimme können die saarländischen Wählerinnen und Wähler jedoch nicht an die Grünen vergeben.
Zurückweisung mit langer Vorgeschichte
Die nun endgültig zurückgewiesene Liste mit der Spitzenkandidatin Jeanne Dillschneider war bereits der zweite Anlauf der Partei, eine Landesliste für die Bundestagswahl aufzustellen.
Zuvor hatte das Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz die erste Landesliste der Grünen gekippt. Auf dieser Liste stand noch Ex-Landeschef Hubert Ulrich auf dem Spitzenplatz. Das Parteigericht in Rheinland-Pfalz hatte argumentiert, dass bei dem ersten Parteitag am 20. Juni auch Grünen-Mitglieder abgestimmt hatten, die nicht hätten abstimmen dürfen. Es folgte wochenlanger Streit, gegenseitige Schuldzuweisungen, diverse Rücktritte aus dem eben erst neu gewählten Vorstand.
Saarlouiser Delegierte bei zweitem Parteitag ausgeschlossen
Bei der erneuten Listenaufstellung Mitte Juli waren auf Beschluss des Bundesschiedsgericht der Grünen schließlich 49 Delegierte aus Saarlouis vom ausgeschlossen – also die Delegierten aus dem Ortsverband, dessen Vorsitzender der ursprüngliche Spitzenkandidat Hubert Ulrich ist. Laut Bundessschiedsgericht waren diese Delegierten nicht satzungsgemäß gewählt worden.
Landeswahlleiterin Monika Zöllner sah in dem Ausschluss dieser Delegierten einen "eklatanten Verstoß gegen das Demokratieprinzip". Der Landeswahlausschuss folgte ihrer Empfehlung und ließ die Grünen-Liste nicht zu.
Hintergrund:
Ein Thema u. a. in den SR-Hörfunknachrichten am 05.08.2021.