"Wir sind sehr erleichtert"
Ein Gespräch mit SR-Intendant Matin Grasmück zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts
Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent pro Monat darf nun doch stattfinden. Er wird rückwirkend zum 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro festgesetzt. SR-Intendant Martin Grasmück wertet den BVerfG-Entscheid als eine Stärkung der Rundfunkfreiheit und einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung für den SR.
Die Verfassungsbeschwerde von ZDF, Deutschlandradio und ARD zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags war erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 5. August 2021 entschieden, dass die Blockade des Landesparlaments Sachsen-Anhalt gegen die Beitragsanhebung nicht verfassungsgemäß gewesen war. Die nicht erfolgte Abstimmung über das entsprechende Gesetz im Landtag habe gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen, hieß es zur Begründung.
"Von immenser Tragweite"
Für SR-Intendant Martin Grasmück die richtige Entscheidung. Er sieht darin eine erneute Stärkung der Rundfunkfreiheit und einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung für die Landesrundfunkanstalt: "Wir sind sehr erleichtert, dass das höchste Gericht in der Tradition seiner bisherigen Rechtsprechung im Sinne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geblieben ist. Für den Saarländischen Rundfunk ist die heutige Entscheidung von immenser Tragweite, da die Beitragserhöhung unmittelbar auch an eine Neuregelung des ARD-internen Finanzausgleichs gekoppelt ist."
Grasmück weiter: "18,36 Euro bedeutet für den SR, dass unsere Finanzierung derzeit gesichert ist und wir unseren Auftrag für unser Publikum erfüllen können. Karlsruhe hat damit sehr deutlich gemacht, dass die Höhe des Rundfunkbeitrages unabhängig von politischen Interessen festgelegt werden muss. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eben kein Staatsfunk, und unsere Angebote im Fernsehen, im Hörfunk und Online müssen frei von politischen Einflussnahmen sein und bleiben."
Aufatmen bei Rundfunk- und Verwaltungsrat
Auch Gisela Rink und Michael Burkert, die beiden Gremienvorsitzenden des SR, sehen die Entscheidung aus Karlsruhe sehr positiv. Damit seien nun doch sehr kurzfristig Planungssicherheit gewonnen und Risiken für den Betrieb so gering wie möglich geblieben. Zugleich dankten Sie zusammen mit dem SR-Intendanten der ARD für ihre Solidarität in dieser schwierigen Phase der Rechtsunsicherheit.
Mehr zum Thema im Archiv:
Ein Thema in der Sendung "Bilanz am Mittag" am 05.08.2021 auf SR 2 KulturRadio. Das Symbolbild ganz oben zeigt das Hörfunkgebäude des Funkhauses Halberg in Saarbrücken.