Arend setzt 24-Stunden-Regel für Grenzraum durch
Ein Gespräch mit Frankreich-Reporterin Lisa Huth über die rechtliche Lage an der deutsch-französischen Grenze
Die französische Regierung hat ihre Lockdown-Vorschriften für den Grenzverkehr noch einmal verschärft. Für Menschen aus der unmittelbaren Grenzregion, Berufspendler und für den Warenverkehr geltern allerdings etwas lockerere Regeln, wie SR-Frankreichreporterin Lisa Huth erläutert.
Die französische Regierung hat in der Nacht zum 31. Januar 2021 ihre Lockdown-Regeln überraschend noch einmal verschärft: Wer nach Frankreich einreisen will, egal ob zu Wasser, zu Lande oder per Flugzeug, muss jetzt grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Ausnahmen
Für Menschen aus dem "Grenzraum" Saarland/Lothringen aber wird eine Ausnahme gemacht: Wer sich nicht länger als 24-Stunden jenseits der Grenze aufhält, braucht keinen Testbericht vorzulegen. Dieses Zugeständnis aus Paris geht laut SR-Frankreichreporterin Lisa Huth vor allem auf den unermüdlichen Einsatz des Forbacher Kommunalpolitikers und Abgeordneten der französischen Nationalversammlung, Christoph Arend, zurück.
Auch der Berufspendler- und Warenverkehr dürfe weiter laufen, so Huth im Gespräch mit SR-Moderator Jochen Marmit. Allerdings müssen alle Personen, die unter diese Ausnahmeregelungen fallen, nachweisen, dass sie von der PCR-Test-Pflicht ausgenommen sind - zum Beispiel per Arbeitgeberbescheinigung.
"Déclaration sur l'honneur"
Zusätzlich müssen alle, die nach Frankreich fahren, eine sogenannte "déclaration sur l'honneur" mit sich führen. Auf dem Formular müssen Einreisende bestätigen, dass sie keine Corona-Symptome haben und in den vergangenen zwei Wochen keinen Kontakt zu infizierten Personen hatten.
Das Schreiben kann auf der Seite des französischen Innenministeriums heruntergeladen werden - bislang allerdings nur in französischer Sprache.
Hintergrund:
Mehr zum Thema im Archiv:
Ein Thema in der Sendung "Der Morgen" vom 01.02.2021 auf SR 2 KulturRadio. Das Archivbild ganz oben zeigt Grenzkontrollen an einem deutsch-französischen Grenzübergang im Saarland vom Frühjahr 2020 (Foto: SR Fernsehen/aktueller bericht).