Im SR 2-Moderationsstudio (Foto: Benjamin Morris/SR)

Willkommen bei SR 2 KulturRadio!

 

Fakten überprüfen, einordnen und korrekt darstellen, die relevanten Nachrichten auswählen, interessante Themen finden und Verborgenes ans Licht bringen, das sind die täglichen Aufgaben der SR-Programmmacherinnen und Programmmacher. Am 23. August haben Sie die Chance, zu erfahren, wie das SR 2-Programm entsteht - dafür bewerben Sie sich hier.


Sie wollen erleben, wie bei SR 2 KulturRadio Programm gemacht wird? Am Donnerstag, 23. August, haben Sie die Gelegenheit dazu:

An diesem Tag lädt SR 2 KulturRadio Hörerinnen und Hörer auf den Halberg ein, die miterleben, wie in einer Rundfunkredaktion gearbeitet wird. Lernen Sie mit den SR 2-Moderatorinnen und -Moderatoren die Atmosphäre im Sendestudio kennen! Nehmen Sie an einer Redaktionssitzung teil und kommen Sie mit uns ins Gespräch.

Bringen Sie für den Programm-Macher-Tag gern einen Themenvorschlag mit – denn genau darum geht es an diesem Tag:

  • Wie kommt ein Thema ins Programm?
  • Welche Kriterien liegen der Berichterstattung zugrunde?
  • Wie setzen wir ein Thema um?

Sie haben Lust auf einen Tag bei SR 2 KulturRadio? Schreiben Sie uns bis spätestens 10. August.


Ihre Bewerbung


Rechtliche Hinweise

Die Teilnahme ist nur direkt möglich, eine Vertretung durch Dritte ist nicht zulässig. 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Ermittlung unseres Tagesgastes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Wenn Sie ausgewählt werden, sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Name im Zusammenhang mit der Aktion im Programm und auf den Internetseiten des SR genannt wird sowie mit der unentgeltlichen Speicherung, Nutzung und Veröffentlichung von Fotos, Audios und Videos durch den SR auf den Online-Seiten und den übrigen Social Network Plattformen des SR.

Sie erklären sich zugleich zeitlich unbefristet damit einverstanden, dass das aufgenommene Ton-, Foto- oder Video-Material im Zusammenhang mit der Darstellung der Aktion zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt im Ganzen und in Teilen unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und öffentlich vorgeführt werden darf (in sämtlichen Medien, insbesondere in Film, Funk, Fernsehen, Multimedia, sämtliche Bild- und Tonträger, DVD u.ä.).

Der SR haftet nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Teilnehmers herbeigeführt werden. Der SR haftet lediglich für all jene Schäden, die dem Teilnehmer entstehen, soweit sie durch vom SR eingebrachtes Gerät oder durch Mitarbeiter des SR vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der SR haftet für alle Personenschäden, die von seinen Mitarbeitern oder durch vom SR eingebrachtes Gerät verursacht wurden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja