Geflüchtete privat aufnehmen! Worauf muss ich achten?
Was gilt es zu beachten, wenn man ukrainischen Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung stellen möchte? Wie sieht es mit Versicherungen aus wie Haftpflicht und Krankenversicherung? Wie mit Strom- und Wasserkosten? Wir haben einige Antworten zusammengestellt.
- Gibt es eine finanzielle Unterstützung für die Aufnahme von Geflüchteten?
- Dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten?
- An wen wende ich mich, wenn ich privaten Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte?
- Für welchen Zeitraum ergibt die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Sinn?
- Kann ich auch einzelne Zimmer meiner Wohnung mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad anbieten?
- Welchen Krankenversicherungsschutz haben Geflüchtete?
- Was passiert im Schadensfall?
Gibt es eine finanzielle Unterstützung für die Aufnahme von Geflüchteten?
Von der Landesregierung gibt es keine gesonderten Hilfen für Menschen, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufnehmen. Das Innenministerium verweist aber auf das Asylbewerberleistungsgesetz.
Sollten Geflüchtete beispielsweise nicht selbst für Miet- oder Nebenkosten aufkommen können, können sie Hilfen beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Geflüchtete bei der Landesaufnahmestelle registrieren lassen, auch wenn sie in einer privaten Wohnung unterkommen. Der Abschluss eines Mietvertrags ist eine Möglichkeit zum Nachweis, sofern dieser den geltenden Miet- und Wohnflächenobergrenzen entspricht.
Bei der Registrierung in Lebach besteht außerdem die Möglichkeit zu einer Impfung gegen Corona.
Dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten?
Mit der Registrierung in der Landesaufnahmestelle in Lebach erhalten die Geflüchteten eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese gilt zunächst für ein Jahr und kann ggf. verlängert werden.
Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dürfen Geflüchtete aus der Ukraine auch in Deutschland arbeiten.
An wen wende ich mich, wenn ich privaten Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte?
Die Vermittlung von Unterkünften kann über verschiedene Wege erfolgen. Die Staatskanzlei des Saarlandes hat hierzu ein Formular geschaltet.
Ebenso bieten die Kommunen Kontaktmöglichkeiten an:
Saarbrücken:
https://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/familie_und_soziales/zuwanderung_und_integration/ukraine/helferinnen_und_helfer/wohnung_suchen_oder_melden
Saarlouis:
Private Wohnraumangebote nimmt das Büro von Bürgermeisterin Marion Jost entgegen unter folgendem Kontakt:
per Telefon: Annerose Hargarter 06831 - 443-415; per E-Mail: annerose.hargarter@saarlouis.de
St. Wendel:
unter Telefon: 06851 - 809 12 34
per E-Mail: zusammen@sankt-wendel.de
Neunkirchen:
Wer eine Wohnung zur Verfügung stellen kann, sollte sich beim
Amt für Soziale Dienste
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
bei Frau Backes melden unter Telefon 06821 - 202-415, um die Anmietung zu klären.
Merzig:
unter Telefon: 06861 - 85388
per E-Mail: ukraine@merzig.de
Außerdem hilft die bundesweite Initiative #UnterkunftUkraine bei der Vermittlung von Wohnraum für Geflüchtete unter unterkunft-ukraine.de .
Für welchen Zeitraum ergibt die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Sinn?
Die Vermittlungsplattform „Unterkunft Ukraine“, die mit dem Bundesinnenministerium kooperiert, empfiehlt Gastgebern eine Unterkunft für Geflüchtete mindestens für zwei Wochen anzubieten.
Sollten Haushalte nur kurzfristig Menschen aus der Ukraine aufnehmen können, sollten sie nach der Aufnahme möglichst schnell in Kontakt mit der jeweiligen Kommune treten, damit schnellstmöglich auch eine angemessene Anschlussunterkunft gefunden werden kann.
Kann ich auch einzelne Zimmer meiner Wohnung mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad anbieten?
Grundsätzlich ist das möglich und auch im Sinne einer schnellen Hilfe bei der Aufnahme von Geflüchteten. Die Stadt Neunkirchen rät aber beispielsweise zu solchen Lösungen nur, wenn bereits ein persönliches Verhältnis besteht.
Da zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen kann, wann Geflüchtete aus der Ukraine in ihre Heimat zurückkehren können, sollte man sich eher auf Lösungen einstellen, die auch über einen langen Zeitraum bestehen bleiben könnten, um traumatisierten Geflüchteten nicht noch weitere Wohnortwechsel zumuten zu müssen.
Welchen Krankenversicherungsschutz haben Geflüchtete?
Laut Saarländischem Innenministerium besteht für Geflüchtete kein klassischer Krankenversicherungsschutz. Aber im Krankheitsfall fallen medizinische Leistungen auch unter das Asylbewerberleistungsgesetz. Hierfür ist wieder die Registrierung der Geflüchteten in der Landesaufnahmestelle die Voraussetzung, auch wenn Geflüchtete woanders unterkommen.
Was passiert im Schadensfall?
Bisher gibt es keine Regelung wie etwa verfahren wird, sollten Schäden am Wohneigentum entstehen. Geflüchtete erhalten keine Haftpflichtversicherung vom Staat und dieser kommt auch nicht für Schäden auf.
Weitere Informationen
Auch Thema am 15.03.2022 in der Sendung "SR 1 - Die Morningshow".