Neuer THC-Grenzwert: Das gilt für Cannabis und Auto fahren

Der negative Scherenschnitt eines Cannabis-Blattes ist auf das Grün einer Behelfsampel in Leipzig geklebt. Im Hintergrund ist ein Auto zu sehen.
Trotz beschlossener Cannabis-Legalisierung: Bekifft Auto zu fahren ist auch in Zukunft keine gute Idee© dpa/Peter Endig

Cannabis ist seit 1. April 2024 teilweise legalisiert. Wer aber kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein, auch wenn es einen neuen THC-Grenzwert geben soll.

  • Neuer THC-Grenzwert soll bei 3,5 Nanogramm liegen

  • Trotz der Entkriminalisierung darf man nicht bekifft Auto fahren

Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis gilt seit 1. April 2024. Besitz und Anbau der Droge sind für Volljährige mit Vorgaben legal. Begleitend zur Legalisierung von Cannabis hat sich die Ampel-Regierung nun auf einen Gesetzentwurf zu einem neuen Grenzwert im Straßenverkehr geeinigt.

Cannabis: Neuer THC-Grenzwert soll kommen

Demnach soll die Obergrenze – bezogen auf den Wirkstoff THC – bei einer Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum liegen. Bereits Ende März hatte das Bundesverkehrsministerium dazu mitgeteilt: "Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend."

Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen bisher Sanktionen.

Vorerst gilt der alte Grenzwert

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Dazu fand am Donnerstag, 16. Mai, eine erste Beratung statt. Bis zu einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten noch die aktuellen strengeren Vorgaben.

Sollte die Gesetzesänderung kommen, könnte der Rausch am Steuer als Ordnungswidrigkeit bei Mischkonsum mit Alkohol mit einem Bußgeld von mindestens 1000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3500 Euro sanktioniert werden.

ADAC: Weiterhin nicht bekifft Auto fahren

Mit einem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum hat die Expertengruppe die Grenzen des mit Blick auf die Verkehrssicherheit Vertretbarem nach Einschätzung des ADAC ausgereizt. Auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.

Der Konsum von Cannabis ist unter anderem mit Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit sowie einer Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit verbunden. Dies kann im Straßenverkehr zu fatalen Folgen führen. Eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken ist aus Sicht der ADAC Fachleute dringend notwendig und sollte so früh wie möglich umgesetzt werden.

Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit weitere Messverfahren, wie z.B. die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit, geeignet wären, um eine akute Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis in einer zeitlichen Nähe zur Teilnahme am Straßenverkehr bewerten bzw. nachweisen zu können. Vor der Anwendung neuer Messmethoden sollte deren Aussagekraft umfassend evaluiert werden.

Der ADAC unterstützt auch die Initiative #mehrachtung, die mit dem Slogan "Don't drive high!" Verkehrsteilnehmende, die Cannabis konsumieren, im Sinne der Verkehrssicherheit sensibilisieren möchte.

Mitglieder-Umfrage: Cannabis Gefahr am Steuer

Der ADAC wollte von seinen Mitgliedern wissen, ob sie Cannabis im Straßenverkehr für gefährlich halten. Eindeutiges Ergebnis der im Januar durchgeführten repräsentativen Umfrage: Die Mehrheit hält Cannabiskonsum und Autofahren für unvereinbar – zu gefährlich und unkalkulierbar. Knapp ein Viertel der Mitglieder, das ist ein weiteres Ergebnis der Umfrage, hat bereits einmal Cannabis konsumiert oder kann sich vorstellen, es zu probieren.

Cannabis-Konsum: Darum wird der Grenzwert diskutiert

Seit Jahren wurde in der Fachwelt darüber gestritten, ob der Grenzwert für verbotenes Fahren unter Cannabis-Einfluss richtig oder zu niedrig angesetzt ist. Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfahlen stets die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut.

Begründung der Expertinnen und Experten: Der THC-Grenzwert sei mit 1,0 Nanogramm so niedrig, dass er lediglich einen Cannabis-Konsum nachweise. Einen zwingenden Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung lasse der aktuelle Grenzwert jedoch nicht zu.

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Cannabis-Legalisierung seit 1. April

Seit 1. April werden Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. In Deutschland dürfen erwachsene Personen nun bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabis-Pflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Darüber hinaus sind der Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen möglich.

Die ursprünglich angedachten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei erworben werden können, wird es erst mal nicht geben. Der Verkauf soll in Deutschland zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Allerdings ist dafür ein gesondertes Gesetz nötig, das noch nicht vorliegt.

Bayern verbietet Cannabis u.a. auf Volksfesten

In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett verboten, ebenso im Englischen Garten in München. Zudem sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks.

Unter anderem wird in Bayern aber nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, und zwar auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, erklärte das bayerische Gesundheitsministerium nach seiner Kabinettssitzung am 16. April 2024.

Mit Material von dpa