Aktuellstes Testzertifikat genügt für Schüler
Schülerinnen und Schüler brauchen mittlerweile keinen aktuellen Corona-Test mehr, wenn sie z.B. ins Hallenbad oder ins Kino wollen. Seit Ende August reicht der Nachweis, dass sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Aber in der Praxis gibt es wohl noch einige Fragezeichen. SR 1-Reporterin Lisa Krauser hat nachgefragt.
Aktuelle Information zu den Testnachweisen für Schüler*innen:
In der aktuellen Corona-Verordnung ist geregelt, dass Schüler*innen, die regelmäßig an den Testungen in der Schule teilnehmen, für Freizeitaktivitäten wie Kinobesuche, Sporttraining oder auch Restaurantbesuche usw., keinen tagesaktuellen Nachweis eines negativen Coronatests mehr vorlegen müssen.
Für die Schüler*innen ist in entsprechenden Fällen die Vorlage des (möglichst aktuellsten) Testzertifikates, das die Schule im Nachgang einer Testung ausgestellt hat oder das ihr als anderweitiger Nachweis vorgelegt wurde, ausreichend. (Quelle: saarland.de vom 06.09.2021)
Viele Eltern fühlten sich aber darüber schlecht informiert. Auf Nachfrage bei der Corona-Hotline oder in den Schulen, gab es auch keinen konkreten Hinweis darauf, wie der Nachweis aussehen soll.
SR 1 Reporterin Lisa Krauser hat beim Ministerium nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
Es gibt keinen allgemeinen Nachweis. Die Kinder und Jugendlichen müssen das „möglichst aktuellste Testzertifikat“ aus der Schule vorlegen. So steht es auch im Corona-Portal des Landes.
Bald Hinweis auf Zertifikaten
Dass das gilt, und die Schüler nicht noch einen zusätzlichen tagesaktuellen Extra-Test brauchen, müssen allerdings auch diejenigen wissen, die den Schülern den Einlass gewähren sollen.
Weil das bislang nicht immer der Fall war, will das Saarland künftig mit einem Hinweis auf den Testzertifikaten dafür sorgen, dass alle die Tests auch anerkennen, teilte ein Sprecher des Bildungsministeriums mit.
Weitere Informationen
Auch Thema auf SR 1 am 10.09.2021 in der Sendung 'Dein Vormittag im Saarland'.