Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Krankenkasse und Arbeitgeber  (Foto: picture alliance / dpa | Arno Burgi)

Elektronische Krankmeldung

  14.02.2023 | 08:24 Uhr

Seit Jahresbeginn müssen gesetzlich versicherte Beschäftigte bei ihrer Krankenkasse und dem Arbeitgeber keinen Krankenschein mehr abgeben. Die Information soll jetzt digital per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt werden.

Wer krank war bekam bisher beim Arzt drei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgehändigt: eine für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber und eine für den Kranken selbst. Dieser Aufwand ist seit Jahresbeginn nicht mehr notwendig.

Jetzt wird die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt auf elektronischem Weg direkt der Krankenkasse gemeldet. Und dort kann der Arbeitgeber die Information dann auch digital abrufen. Die Kranken erhalten nur noch einen Krankenschein als Nachweis für sie selbst.

Diese Regelung gilt allerdings erst einmal nur für gesetzlich Versicherte. Privatpatienten müssen weiterhin eine Krankmeldung abgeben.

Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?

Ist man erkrankt, muss man wie bisher auch, dem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind grundsätzlich ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine AU vorzulegen.

Auch mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese, wenn erforderlich, ärztlich feststellen zu lassen. Deshalb ist es wichtig, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, dass man vom Arzt krankgeschrieben worden ist.

Krankenschein als Nachweis aufbewahren

Falls es dennoch Probleme geben sollte, hat man ja immer noch den Krankenschein für die eigenen Unterlagen als Nachweis. Den sollte man also in jedem Fall gut aufheben.

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Auch Thema in den Sendungen von SR 1 am 05.und 06.01.2023 und 14.2.2023.

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