Elektronische Krankmeldung gestartet
Seit Jahresbeginn müssen gesetzlich versicherte Beschäftigte bei ihrer Krankenkasse und dem Arbeitgeber keinen Krankenschein mehr abgeben. Die Information soll jetzt digital per elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt werden.
Wer krank war bekam bisher beim Arzt drei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgehändigt: eine für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber und eine für den Kranken selbst. Dieser Aufwand ist seit Jahresbeginn nicht mehr notwendig.
Jetzt soll die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt auf elektronischem Weg direkt der Krankenkasse gemeldet werden. Und dort kann der Arbeitgeber die Information dann auch digital abrufen. Die Kranken erhalten nur noch einen Krankenschein als Nachweis für sie selbst.
Diese Regelung gilt allerdings erst einmal nur für gesetzlich Versicherte. Privatpatienten müssen weiterhin eine Krankmeldung abgeben.
Neue Software noch nicht überall im Einsatz
Manche Praxen haben die Änderung schon umgesetzt, andere kämpfen wohl noch mit technischen Schwierigkeiten, berichtet der Saarbrücker Neurologe Dr. Florian Schumacher. Ursache dafür können unter anderem Probleme mit der Software sein oder deren Installation; nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Saarland haben möglicherweise knapp 20 Prozent der Praxen die notwendige Software noch nicht. Es gab dieser Tage auch ein deutschlandweites Netzwerkproblem: "Es ging wirklich überhaupt nichts mehr. Und dann drucken wir wieder auf Papier aus und es läuft so wie vorher," erklärt Dr. Schumacher.
Arbeitgeber sollten vorbereitet sein
Auf Arbeitgeberseite sollte es weitgehend keine Probleme geben. Vor allem größere Betriebe haben meist schon vor Monaten die neue Software dazu eingerichtet. Aber auch kleinere Betriebe müssten diese Software haben, so die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK).
Krankenschein als Nachweis aufbewahren
Falls es dennoch Probleme geben sollte, hat man ja immer noch den Krankenschein für die eigenen Unterlagen als Nachweis. Den sollte man also in jedem Fall gut aufheben.
Auch Thema in den Sendungen von SR 1 am 05.und 06.01.2023.