Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Im Bus, im Supermarkt, in der Apotheke: Vielerorts ist das Tragen einer Maske zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung inzwischen zur Normalität geworden. Doch wie sieht es mit der Maskenpflicht am Arbeitsplatz aus?
Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz: In einigen Unternehmen gehört sie wegen der Corona-Pandemie inzwischen zum Alltag, anderswo können sich Beschäftigte hingegen auch völlig ohne Mund-Nasen-Schutz bewegen. Arbeitet jemand im Einzelhandel, dann keine Frage, genauso in Arztpraxen - aber nicht überall ist das Pflicht.
In den meisten Unternehmen im Saarland muss ein Mund-Nasen-Schutz überwiegend im Gebäude, im Gang oder auf der Treppe getragen werden - aber auch wenn der Abstand zum nächsten Kollegen nicht gewährleistet werden kann, dann auch am Arbeitsplatz.
Auch Thema auf SR 1 am 20.10.2020 in der Sendung "Balser & Mark. Dein Morgen"