Homeoffice: Was darf der Arbeitgeber kontrollieren?

Homeoffice: Was darf der Arbeitgeber kontrollieren?

  25.06.2025 | 09:47 Uhr

Homeoffice ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Normalität geworden, meist in Kombination mit flexiblen Arbeitszeiten. Welche Handhabe hat dabei die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, um die Leistung und Dienstzeit zu überprüfen - und wo sind die Grenzen?

Grundsätzlich ist das Arbeiten von zu Hause möglich, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zustimmt oder entsprechende tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen bestehen. Dabei gelten die gleichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten wie im Betrieb.

Nach dem Homeoffice-Boom während der Corona-Zeit haben viele Firmen die Freiheiten allerdings wieder eingeschränkt. Viele fürchten, dass zum Beispiel viel Privates im Homeoffice erledigt wird.

Die Stiftung Warentest hat zusammengetragen, wie viel an Überwachungen durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber überhaupt erlaubt ist, denn auch da sind natürlich Grenzen gesetzt: Stichwort Persönlichkeitsrechte und Datenschutzgesetze.

  • Überwachung nur in Ausnahmefällen
Überwachen dürfe die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nur, wenn es einen konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug oder Datenschutzverletzungen gebe, so die Stiftung Warentest. Dementsprechend müsse dieses Vorgehen auch verhältnismäßig sein. Ohne einen konkreten Anlass sind heimliche Aufnahmen rechtswidrig.

  • Log-in-Daten dürfen erfasst werden
Eine zweckgebundene Erfassung der Log-in-Daten zur Zeiterfassung und IT-Sicherheit ist erlaubt. Im Homeoffice, so die Stiftung Warentest, geschehe das meist mit der Erfassung des Ein- und Ausloggens im Firmennetzwerk.

Die Hände von Leuten im Business Meeting  (Foto: picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke)

  • Firmen-Messenger, E-Mail-Account und Browserverlauf checken
Messenger-Programme wie Teams und Slack erleichtern den Arbeitsalltag erheblich. Ob die Programme auch privat genutzt werden dürfen, sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Ist die private Nutzung darin untersagt, dürfe der Chef oder die Chefin stichprobenartig kontrollieren, so die Stiftung Warentest. Ist die private Nutzung erlaubt, sei das dagegen schwierig. Auch die Kontrolle des dienstlichen Mail-Accounts hänge davon ab, wie die Nutzung intern geregelt ist.

Das Checken des Browserverlaufs, ergänzt die Stiftung Warentest, sei von Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers nur erlaubt, wenn es einen konkreten Verdacht gebe, dass während der Dienstzeit viel privat gesurft wird. Untersagt die Firma ausdrücklich die private Nutzung, dürfe der Chef oder die Chefin bei einem konkreten Verdacht auch ohne Zustimmung des Angestellten den Verlauf checken.

  • Vertrauen ist besser als Überwachen
Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine Grundlage für das erfolgreiche Arbeiten im Homeoffice. Dabei betont die Stiftung Warentest, dass eine strenge Kontrolle von Seiten der Firma die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter womöglich unter Stress setze, was sich negativ auf die Produktivität und Motivation auswirken könnte. Statt ständiger Kontrolle seien regelmäßige Kommunikation, Feedback und das Festhalten an klaren Zielen oft nachhaltiger.

Weitere Informationen zu dem Thema auf test.de.


Comedy: Homeoffice
Audio
Comedy: Homeoffice
Es gibt einige Jobs, bei denen Homoffice zu Problemen führen kann. Wir haben einige davon aufgezählt...



Thema in der Sendung 'SR 1 - Die Morningshow' am 23.06.2025.

Artikel mit anderen teilen


Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja