Homeoffice: Was darf der Arbeitgeber kontrollieren?
Homeoffice ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Normalität geworden, meist in Kombination mit flexiblen Arbeitszeiten. Welche Handhabe hat dabei die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, um die Leistung und Dienstzeit zu überprüfen - und wo sind die Grenzen?
Grundsätzlich ist das Arbeiten von zu Hause möglich, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zustimmt oder entsprechende tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen bestehen. Dabei gelten die gleichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten wie im Betrieb.
Nach dem Homeoffice-Boom während der Corona-Zeit haben viele Firmen die Freiheiten allerdings wieder eingeschränkt. Viele fürchten, dass zum Beispiel viel Privates im Homeoffice erledigt wird.
Die Stiftung Warentest hat zusammengetragen, wie viel an Überwachungen durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber überhaupt erlaubt ist, denn auch da sind natürlich Grenzen gesetzt: Stichwort Persönlichkeitsrechte und Datenschutzgesetze.
- Überwachung nur in Ausnahmefällen
- Log-in-Daten dürfen erfasst werden
- Firmen-Messenger, E-Mail-Account und Browserverlauf checken
Ist die private Nutzung darin untersagt, dürfe der Chef oder die Chefin stichprobenartig kontrollieren, so die Stiftung Warentest. Ist die private Nutzung erlaubt, sei das dagegen schwierig. Auch die Kontrolle des dienstlichen Mail-Accounts hänge davon ab, wie die Nutzung intern geregelt ist.
Das Checken des Browserverlaufs, ergänzt die Stiftung Warentest, sei von Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers nur erlaubt, wenn es einen konkreten Verdacht gebe, dass während der Dienstzeit viel privat gesurft wird. Untersagt die Firma ausdrücklich die private Nutzung, dürfe der Chef oder die Chefin bei einem konkreten Verdacht auch ohne Zustimmung des Angestellten den Verlauf checken.
- Vertrauen ist besser als Überwachen
Weitere Informationen zu dem Thema auf test.de.
Thema in der Sendung 'SR 1 - Die Morningshow' am 23.06.2025.