E-Scooter (Foto: dpa)

E-Scooter zukünftig auch auf Gehwegen?

  25.04.2019 | 20:50 Uhr

In Paris, Brüssel oder Athen sind sie schon zu sehen: Erwachsene fahren auf E-Scootern durch die Straßen. In Deutschland dürfen die elektrischen Tretroller bisher nur auf Privatgelände benutzt werden. Aber sie sollen für Gehwege zugelassen werden. Am 17. Mai stimmt der Bundesrat darüber ab. In Saarbrücken gab es eine Demo gegen das geplante Gesetz.

E-Scooter sind wie andere Elektrokleinstfahrzeuge ein wichtiger Bestandteil der politisch gewollten Verkehrswende. Bisher dürfen in Deutschland die E-Scooter nur auf Privatgelände benutzt werden. Doch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will diese kleinen Roller mit Elektromotor nun für Fußwege zulassen. Am 17. Mai stimmt der Bundesrat über seinen Vorschlag ab. Aber nicht jeder ist damit einverstanden. So hat am Dienstag in Saarbrücken der Verein Fuß e.V. zu einer Demo gegen das geplante Gesetz aufgerufen.

Demo gegen die Zulassung auf Gehwegen


Die Teilnehmer der Demo - Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Blinde, Fahrradfahrer - sehen eine große Gefahr darin, dass E-Scooter für Fußwege zugelassen werden. Die Gehwege sind oft viel zu eng und die E-Scooter sind schnell - bis zu 20 km/h -, klein und kaum zu hören. Aus diesem Grund plädieren die Gegner dafür, dass das Saarland bei der Abstimmung im Bundesrat gegen den Gesetzesvorschlag stimmt.

Die Chancen stehen gut: Auch die saarländische Verkerhsministerin Anke Rehlinger ist gegen E-Scooter auf Gehwegen. Ihre Kollegen sind aber alle unterschiedlicher Meinung. Einig sind sie sich nur darüber, dass in Zukunft mehr Elekro-Roller benutzt werden sollen.



Rechtlicher Stand nach der Neuregelung

Wer E-Roller in Deutschland momentan außerhalb des eigenen Grundstückes nutzt, geht ein finanzielles Risiko ein. Das soll sich durch die neue Regelung nun ändern:

  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis weniger als 12 km/h dürften dem Entwurf zufolge auf Gehwegen, Fuß- und Radwegen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. Sind diese Verkehrsflächen nicht vorhanden, darf auf Radwege und Radfahrstreifen ausgewichen werden. Nur wenn es auch diese nicht gibt, darf man die Fahrbahn nehmen. Außerorts (z.B. auf Schnell- oder Kraftfahrstraßen) darf die Fahrbahn nicht genutzt werden.

  • Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h dürfen inner- und außerorts nur auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Gibt es keine, darf die Fahrbahn genutzt werden.

  • E-Roller müssen laut der neuen Verordnung versichert sein. Vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung. Sie wird durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen.

  • Geplant ist, dass für E-Scooter keine Fahrerlaubnis bzw. Mofa-Prüfbescheinigung nötig ist.

  • Für Fahrzeuge bis weniger als 12 km/h beträgt das Mindestalter 12 Jahre. Für E-Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 12 bis 20 km/h soll es bei 14 Jahren liegen.

  • Eine Helmpflicht für E-Scooter bis 20 km/h wir voraussichtlich nicht eingeführt. Empfohlen wird jedoch, zumindest einen Fahrradhelm zu tragen.



Auch Thema auf SR 1 am 24.04.2019 in den Sendungen "Dein Vormittag im Saarland" und 'Hallo Saarland'.

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