Lupen-Vergrößerung einer Datenliste auf einem Computer (Foto: dpa)

Was kommt auf die Verbraucher zu?

Karin Mayer   24.05.2018 | 11:10 Uhr

Das Saarland bekommt heute ein neues Datenschutzgesetz. Der Landtag soll es verabschieden. Das Gesetz wird an die Europäische Datenschutzgrundverordnung angepasst. Sie tritt am 25. Mai in Kraft und erweitert die Verbraucherrechte.

Auskunftsrecht und Kopie der Daten

Schon jetzt haben Verbraucher das Recht, sich darüber zu informieren, was Unternehmen mit ihren Daten machen. Wer nachfragt, kann erfahren, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Dafür stellen die Verbraucherzentralen einen Musterbrief zur Verfügung:

Musterbrief zu Auskunft und Kopie der Daten

Neu ist der Anspruch auf Kopie der Daten. Die kann das Unternehmen oder der Internetanbieter per Link zur Verfügung stellen, sagt die saarländische Datenschutzbeauftragte Monika Grethel. Solche Auskünfte müssen Unternehmen und Organisationen innerhalb eines Monats weitergeben.

Recht auf Löschung, Berichtigung und Widerruf

Wer weiß, was mit den persönlichen Daten passiert und damit nicht einverstanden ist, hat das Recht, dass die Daten gelöscht werden. Das muss geschehen, wenn Daten unrechtmäßig verwendet werden. Wer Fehler findet, hat zudem einen Anspruch auf Berichtigung. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung kann man jederzeit schriftlich widerrufen. Auch dafür gibt es Musterbriefe der Verbraucherzentralen:



Neu: Recht auf Datenmitnahme

Mit der Datenschutzgrundverordnung können Verbraucher beim Anbieterwechsel ihre Daten mitnehmen. Das kann bei Mobilfunkanbietern aber auch bei Sozialen Netzwerken ein Vorteil sein. Diese Regelung soll verhindern, dass Monopole gebildet werden, sagt die Datenschutzbeauftragte des Saarlandes Monika Grethel. Wie das in der Praxis funktioniert, ist noch unklar, denn dieser Rechtsanspruch ist neu.

Einwilligungserklärungen und Infoblätter

Die Unternehmen sind verpflichtet, Kunden darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wie genutzt werden. Deswegen erwartet die Datenschutzbeauftrage Monika Grethel, dass die Verbraucher viele Infoblätter erhalten. Ihr Tipp: die Mitteilungen und Einwilligungserklärungen genau zu lesen. Es sei möglich, dass Unternehmen versuchen, zusätzliche Einwilligungen zu erhalten. Der Bürger sei nicht verpflichtet, etwa der Datenweitergabe zu Werbezwecken zuzustimmen.

Unerwünschte Werbung

Wer unerwünschte Werbung erhält, kann sich durch die Datenschutzgrundverordnung effektiver wehren. Die Verbraucher können dagegen Widerspruch einlegen, sagt Datenschutzbeauftrage Monika Grethel. Dann darf das Unternehmen weder Werbung schicken, noch Daten weitergeben. Sollte die Werbung weiter verschickt werden, sollte man sich beim Unternehmen beschweren und die Information an die Datenschutzbehörde weitergeben.

Weitere Informationen und Musterbriefe finden Sie hier.

Über dieses Thema wurde in der Sendung "SR1 Dein Vormittag im Saarland' vom 18.05.2018 auf SR 1 berichtet.

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